Piloten-Streik: Welche Flüge sind gestrichen? Das müssen Sie wissen

Der Pilotenstreik rollt mit voller Wucht auf die Lufthansa und ihre Passagiere zu. Drei Tage lang wird kaum ein Flug stattfinden. Was tun wenn der eigene Flug betroffen ist?
von  Michael Burner / Onlineredaktion
Offiziell dauert der Piloten-Streik von Mittwoch 0 Uhr bis Freitag 23.59 Uhr.
Offiziell dauert der Piloten-Streik von Mittwoch 0 Uhr bis Freitag 23.59 Uhr. © dpa

München - Auf Grund des dreitägigen Piloten-Streiks ab Mittwoch, streicht die Lufthansa 3800 Flüge. Ein Alptraum für alle Fluggäste - egal ob Geschäftsreisender oder Urlaubsflieger. Was heißt das für die Fluggäste? Welche Flüge fallen aus? Und welche Rechte habe ich bei einem Streik? Ein Überblick.

 

Welche Flüge sind vom Streik betroffen?

"In Folge der Streikmaßnahmen, welche die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) bei Lufthansa, Lufthansa Cargo und Germanwings für den Zeitraum von Mittwoch, 2. April 2014, bis Freitag, 4. April 2014, angekündigt hat, wird Lufthansa ihr Flugplanangebot für diese Tage stark reduzieren." Das schreibt die Lufthansa auf ihrer Homepage. Bis Freitag fallen insgesamt etwa 3800 Flüge aus, rund 425.000 Fluggäste sind betroffen.

Zusammengefasst heißt das: Die Lufthansa streicht so gut wie jeden Flug.

 

Wie finde ich heraus, ob mein Flug gestrichen wurde?

Eine Übersicht aller derzeit gestrichenen Flüge finden Sie auf der Lufthansa-Liste der gestrichenen Flüge.

Die dort zur Verfügung gestellten Informationen sollten Sie sich ausdrucken, damit Sie später etwas in der Hand haben, sollte es zu Streitigkeiten kommen.

Wenn Sie bei der Buchung Ihre Handynummer angegeben haben, informiert Sie die Lufthansa auch per SMS über den aktuellen Stand.

Lesen Sie hier: Lufthansa-Streik: So rüstet sich München

 

Was muss ich tun, wenn mein Flug gestrichen wurde?

Wird ein Flug wegen Streiks gestrichen, muss sich die Lufthansa schnellstmöglich um eine sogenannte Ersatzbeförderung kümmern. Daher sollte man diese auch bei der Fluggesellschaft einfordern.

Die Lufthansa ist verpflichtet einen Ersatzflug anzubieten beziehungsweise bei Flügen innerhalb Deutschlands den Ersatztransport mit Bahn oder Bus zu organisieren. Ihre "Miles & More"-Punkte werden Ihnen trotzdem gutgeschrieben. Mehr dazu unter www.miles-and-more.com.

Auf ihrer Homepage schreibt die Lufthansa:

"Fluggäste, deren Flüge gestrichen wurden, werden gebeten, sich vor Antritt ihrer Reise unter Meine Buchungen über den Status ihrer Buchung zu informieren.

Innerdeutsch reisende Fluggäste, deren Flüge aufgrund des Streiks gestrichen wurden, können die Züge der Deutschen Bahn nutzen. Dafür wandeln Sie das etix® entweder online oder mobil unter Meine Buchungen oder an einem Lufthansa Check-in Automaten in eine Fahrkarte um.

Fluggäste, deren Flüge gestrichen wurden und deren Ticket online via LH.com, an einem Lufthansa Ticketschalter oder telefonisch über das Lufthansa Service Center, gekauft wurde, können außerdem ihr Ticket unter diesem E-Mail Formular kostenfrei stornieren."

 

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Leider nein. Denn laut Bundesgerichtshof ist ein Streik durch höhere Gewalt bedingt. Deshalb gilt die EU-Fluggastrechteverordnung, die Passagieren sonst bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen eine Ausgleichszahlung garantiert, in diesem Fall nicht.

Entschädigung gibt's nur, wenn Sie belegen können, dass die Lufthansa nicht genug getan hat, um die Folgen des Streiks für den Kunden abzumildern.

Lesen Sie hier den AZ-Kommentar: Pilotenstreik bei der Lufthansa: Süßer Übergang

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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