Pegida: Jetzt ermittelt der Staatsschutz

Den schlimmsten Hetzern im Internet drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis für ihre menschenverachten Parolen. Die Ermittlungsbehörden werfen ihnen Volksverhetzung vor.
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Nach dem Ende der Demo am Montag wurden die Bagida-Demonstranten ins Stachus-Untergeschoss geleitet.
Daniel von Loeper Nach dem Ende der Demo am Montag wurden die Bagida-Demonstranten ins Stachus-Untergeschoss geleitet.

München - Im Internet toben sich die Anhänger von Bagida und Pegida nach ihrem Marsch in der Münchner City aus. Seitenweise schreiben sie auf verschiedenen Foren menschenverachtende Kommentare. Mit den schlimmsten verbalen Entgleisungen beschäftigen sich nun auch die Staatsanwaltschaft München und der Staatsschutz.

Rechtsextrem, fremden- und schwulenfeindlich: In den Internetforen zeigen die Anhänger von Pegida und Bagida in erschütternden Kommentaren, wie sie tatsächlich ticken.

Beispielsweise User Fritz Z., dessen individuelle Rechtschreibung wir wie bei allen anderen übernommen haben: „Wenn wir aber Homo offiziell propagieren können wir (!) und nicht vermehren, so dass die Islambevölkerung auf passivem Weg ein Übergewicht erlangen muss!“

Thomas W. hat hingegen einen anderen Feind ausgemacht: „Die Lügenpresse darf keine Zeit zum verschnaufen bekommen... WIr müssen JEDEN Montag gehen“.

Lesen Sie hier: Online-Hass bei Pegida - Die Hassprediger (AZ-Kommentar)

Rassismus und Hetze, wohin man klickt. „Wie war das gleich mit ,standrechtlich erschießen’?“, fragt Noah K. auf der Facebook-Seite von Pegida-Gründer Lutz Bachmann in Bezug auf Grünen-Chef Cem Özdemir – und erntet menschenverachtende Zustimmung von Gesinnungsgenosse Marko K.: „Der Türke verdient den musel Tod Kopf abschneiden“.

Lesen Sie hier: Bagida: Rechte Schläger jagen Münchner

„Das Kommissariat 44 vom Staatsschutz ermittelt“, sagt Polizeisprecher Tom Baumann. Auch die Staatsanwaltschaft München hat sich eingeschaltet. „Wir ermitteln wegen Volksverhetzung“, bestätigt Sprecher Peter Preuß. Laut Paragraf 130 Strafgesetzbuch stehen darauf Haftstrafen zwischen drei Monaten und bis zu fünf Jahren beziehungsweise Geldstrafen.

Geprüft wird auch, ob Aufrufe zu Straftaten vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, dass einige der Hetzparolen in den Foren inzwischen wieder gelöscht wurden. Die Fahnder sind bereits dran, die wahre Identität der betreffenden Personen zu ermitteln.

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