Patient stirbt, weil die Diagnose zu spät kam
München - Hans F. (Name geändert) könnte noch leben, wenn die behandelnden Ärzte die richtige Diagnose schneller gestellt hätten. Zu diesem Schluss kommt ein Experte in einem Schmerzensgeld-Prozess am Münchner Landgericht II.
Der Fall: Der 48-jährige Schreiner war am Mittag des 11. Februar 2018 mit Bauchschmerzen ins Weilheimer Krankenhaus gekommen. Erst am späten Abend wurde er ins Klinikum Großhadern verlegt. Dort verstarb er an den Folgen einer Aortendissektion (Aufspaltung der Wandschichten der Hauptschlagader).
Grober Befunderhebungsfehler
Der Sachverständige hat bei der Verhandlung im Wesentlichen einen groben Befunderhebungsfehler bejaht, weil spätestens um 16.50 Uhr die Laborwerte hätten vorliegen müssen. Dann wäre es kunstgerecht gewesen, die Oberärztin zu informieren und gleichzeitig die Verlegung zu organisieren, da ein akutes Leberversagen erkennbar war. So aber kam es zu einer Verzögerung von zweieinhalb Stunden.
Eine fatale Verspätung, denn wenn man Hans F. innerhalb von zwölf Stunden nach Auftreten der Symptome um 8.30 Uhr operiert hätte, dann würde er laut Gutachter mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent noch leben - allerdings schwer behindert.
Die Kammer unter dem Vorsitz von Johannes Brose hat einen widerruflichen Vergleich angeregt. Danach zahlt das Krankenhaus die geforderten Schmerzensgelder (insgesamt 17.500 Euro), außerdem übernimmt sie die Kosten für die Beerdigung - und bezahlt an Ehefrau und Sohn des Verstorbenen jeweils niedrige fünfstellige Beträge, um die zukünftigen entgangenen Unterhaltsleistungen abzugelten.