Patchwork-Prozess: Mann darf Ex-Frau nicht aus Wohnung werfen

Die Ex-Frau im Erdgeschoss, die neue Lebensgefährtin im Dachgeschoss - und dazwischen ein Elternteil: Das Amtsgericht München hat sich mit einer besonders komplizierten Patchwork-Familiensituation befasst.
AZ, dpa |
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München - Ein Vermieter hatte versucht, seine Ex-Frau, die mit zwei jüngeren Kindern aus seiner anderen Beziehung zur Miete in seiner Eigentumswohnung lebte, aus eben jener hinauszuwerfen, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Er hatte dazu Eigenbedarf angemeldet und angegeben, das gemeinsame, bereits erwachsene Kind, das an einer Behinderung leidet, solle mit einer Pflegekraft in die Wohnung einziehen. Bislang schlief es bei einem Großelternteil im ersten Stock und wohnte "ansonsten im ganzen Haus".

Gericht weist Eigenbedarf ab

Der Kläger gab aber an, das Großelternteil sei inzwischen zu alt, um sich zu kümmern und das Dachgeschoss, das er mit seiner neuen Lebensgefährtin bewohnte, sei zu klein. Und überhaupt öffne seine Ex-Frau, von der er seit rund 15 Jahren geschieden ist, immer wieder Post, die für ihn oder seine Lebensgefährtin bestimmt sei und habe die neue Frau an seiner Seite im Streit "asozial" genannt.

Der zuständige Richter am Amtsgericht München wies die Klage ab. "Der behauptete Eigenbedarf ist für das Gericht (...) zweifelhaft." Das gemeinsame Kind wolle vor allem bei seiner Mutter leben und würde - wenn sie aus der Erdgeschoss-Wohnung ausziehe - ebenfalls ausziehen.

In der Urteilsbegründung hieß es weiter: "Das Gericht kann zudem nicht ausschließen, dass der Kläger vor allem den Auszug der Beklagten zur Beseitigung eines Unruheherdes erstrebt." Das Urteil (AZ 461 C 24378/17) ist nach der Berufungsrücknahme nun rechtskräftig.

Lesen Sie hier: Zweckentfremdung von Wohnraum - Stadtrat verschärft Satzung

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