Zweckentfremdung von Wohnraum in München: Stadtrat verschärft Satzung

Die Stadt hat verschärfte Regeln für die Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen. Vermieteter Wohnraum darf bei Abbruch etwa nur durch Mietwohnraum ersetzt werden.
AZ/ls |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Wer in München Wohnraum zweckentfremdet, muss mit hohen Strafen rechnen.
dpa/Britta Pedersen Wer in München Wohnraum zweckentfremdet, muss mit hohen Strafen rechnen.

München - Schwere Geschütze gegen Medizintouristen und Co.: Der Sozialausschuss hat verschärfte Regelungen für Zweckentfremdung von Wohnraum erlassen. Und die sind durchaus streng.

So müssen Eigentümer, die vermieteten Wohnraum abreißen, diesen künftig auch wieder durch Mietwohnraum ersetzen und ihn zur ortsüblichen Vergleichsmiete anbieten. Zudem muss der Ersatzwohnraum in gleicher Wohnlage gebaut werden. Ergänzend deckelt das Sozialreferat München den Mietpreis zusätzlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Stadtrat muss noch zustimmen

Sozialreferentin Dorothee Schiwy erklärt: "Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass vermietete Mehrfamilienhäuser in Innenstadtlagen oft trotz akzeptabler Bausubstanz und gutem Erhaltungszustand abgebrochen werden und entweder an gleicher Stelle durch Luxusbauten oder im Gebiet der Stadt durch einen Neubau ersetzt werden. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, ehemaligen Mietwohnraum nach Abbruch eines Hauses auch wieder als bezahlbaren Mietwohnraum in gleicher Wohnlage anzubieten. Ein bloßer Abriss von Wohngebäuden in beliebten Innenstadtlagen und die Schaffung von Ersatzwohnraum in Stadtrandlagen ist mit den neuen Regelungen grundsätzlich nicht mehr möglich."

Stimmt die Vollversammlung des Stadtrates den neuen Regeln zu, treten diese ab dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Lesen Sie hier: Mit diesen Tricks wird immer noch Geld mit Wohnungen in München verdient

 

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.