Pädophiler muss über vier Jahre in Haft
München - Mit einer Lidl-Plastiktüte in der Hand wird der gelernte Drucker Hans R. (62) in den Münchner Landgerichtssaal 273 geführt. Er wirkt angespannt. Mehrmals ist er bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Haft gesessen. Jetzt steht er wegen seiner Pädophilie erneut vor Gericht.
1997 verhängt ein Gericht die Sicherungsverwahrung. Erst nach 15 Jahren darf er seine Zelle verlassen. 2012 wird er rückfällig. Er lädt Kinderpornos auf seinen Computer, fotografiert leicht bekleidetet Mädchen im Alter von zwei und 15 Jahren, sucht Kontakt zu anderen Pädophilen.
Sein Strafverteidiger Daniel Peter: „Erneut steht die Sicherungsverwahrung im Raum.“ Hans R. und drei Mitgefangene sollen nicht nur Bergtouren unternommen haben. Laut Anklage habe man sich darüber ausgetauscht, wie man unentdeckt im Internet verbotenes Pornomaterial beziehen könne.
An S-Bahnhöfen soll er heimlich Mädchen fotografiert haben. 30 Jahre ist Hans R. (62) bereits hinter Gittern gesessen. Zunächst sind es Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung. Dann entwickelt sich bei Hans R. eine pädophile Neigung zu kleinen Mädchen.
Anwalt Peter meint, dass diese psychische Störung eine Folge der langen Haftzeit sei: „Positiv hat der Knast nicht gewirkt. In den Therapien ist nicht alles so toll gewesen, was da gelaufen ist.“ Das Geständnis und sein Alter bewahren Hans R. vor der erneuten Sicherungsverwahrung. Urteil: vier Jahre und drei Monate Haft.
- Themen:
- Alter Peter
- Landgericht München