Opferstöcke ausgeräumt: Kirchen-Dieb muss ins Gefängnis

Zwei Männer, die wiederholt Opferstöcke in der Heilig-Geist-Kirche ausgeräumt haben, wurden nun vom Amtsgericht München verurteilt. Einer von ihnen muss in Haft.
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Auf das Geld im Opferstock hatten es die Diebe abgesehen. (Archivbild)
Auf das Geld im Opferstock hatten es die Diebe abgesehen. (Archivbild) © Daniel von Loeper

München - Zwei 28-jährige Rumänen ohne deutschen Wohnsitz wurden am 10. August von der zuständigen Strafrichterin am Amtsgericht München wegen Diebstahls verurteilt.

Weil sie wiederholt Opferstöcke in der Heilig-Geist-Kirche in der Münchner Innenstadt leergeräumt hatten, muss einer der Männer nun für zehn Monate ins Gefängnis. Der andere Verurteilte kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro davon.

Die Taten hatten sie Anfang März begangen: Am 2. und 3. März brachen sie den Antonius-Opferstock in der Kirche auf und schnappten sich das Geld, welches eigentlich für Bedürftige bestimmt ist und von der Pfarrei für soziale Projekte verwendet wird.

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Mesner erkennt Opferstock-Diebe

Nach einem erfolglosen Versuch am 4. März wurde einer der Männer einen Tag später vom Mesner dabei beobachtet, wie er erneut einen Opferstock ausräumen wollte. Dieser alarmierte die Polizei, die Beamten kontrollierten den 28-Jährigen und nahmen ihn fest. Wiederum einen Tag danach war der andere 28-Jährige dran: Als er die Kirche betrat, wurde er sofort vom Mesner erkannt – dank der Aufnahmen der Überwachungskameras vor Ort. Die verständigten Polizisten konnten ihn festnehmen, bevor er zum Opferstock gelangte.

Die beiden Angeklagten räumten in der Hauptverhandlung über ihre Verteidiger die Taten unumwunden ein. Der Mesner sagte als Zeuge vor Gericht aus. Er sagte, dass er den ersten Angeklagten am 5. März von der Kirchenbank aus wahrgenommen und über die Videoanlage genauer beobachtet hätte. Dort entdeckte er dann auch die Taten aus den Vortagen und erkannte dabei den zweiten Angeklagten, der am 6. März die Kirche betrat.

Einer der Angeklagten muss ins Gefängnis

Das Gericht hob mit Urteilsverkündung den Haftbefehl gegen den zweiten Angeklagten auf. Die gegen ihn verhängte Geldstrafe sei durch die erlittene Untersuchungshaft bereits als vollstreckt anzusehen. Das Urteil ist aufgrund der von der Staatsanwaltschaft eingelegten beschränkten Berufung nur im Schuldspruch, nicht aber in der Höhe der verhängten Strafen rechtskräftig.

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7 Kommentare
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  • am 11.09.2020 15:55 Uhr / Bewertung:

    Mei, da befürchte ich doch, daß der Herr Pfarrer Schießl, der vollbewußt auf Sex und Familie verzichtet, wie er gestern im TV so schön sagte, sehr ungehalten sein wird.

  • miss_ragurik am 11.09.2020 12:52 Uhr / Bewertung:

    Die gegen ihn verhängte Geldstrafe sei durch die erlittene Untersuchungshaft bereits als vollstreckt anzusehen.

    ach so ein paar tage (150) untersuchungshaft kosten den steuerzahler anscheinend nichts ...
    nett das man das gleich mit der strafe verrechnet, corona scheint doch auf´s gehirn zu gehen

  • Der wahre tscharlie am 11.09.2020 17:15 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von miss_ragurik

    Es ist seit Jahrzehnten Gang und Gäbe, dass Untersuchungshaft- man beachte die Bedeutung des Wortes - mit der Strafe verechnet wird. Das passiert in deutschen Gerichten täglich.

    Gut, nach seiner Verhaftung hätte man ihn auch, statt in Untersuchungshaft, laufen lassen können. Aber bei einem Wiederholungstäter hättet ihr auch geschrien, wie kann man den nur laufen lassen.

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