Opferstöcke ausgeräumt: Kirchen-Dieb muss ins Gefängnis
München - Zwei 28-jährige Rumänen ohne deutschen Wohnsitz wurden am 10. August von der zuständigen Strafrichterin am Amtsgericht München wegen Diebstahls verurteilt.
Weil sie wiederholt Opferstöcke in der Heilig-Geist-Kirche in der Münchner Innenstadt leergeräumt hatten, muss einer der Männer nun für zehn Monate ins Gefängnis. Der andere Verurteilte kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 15 Euro davon.
Die Taten hatten sie Anfang März begangen: Am 2. und 3. März brachen sie den Antonius-Opferstock in der Kirche auf und schnappten sich das Geld, welches eigentlich für Bedürftige bestimmt ist und von der Pfarrei für soziale Projekte verwendet wird.
Mesner erkennt Opferstock-Diebe
Nach einem erfolglosen Versuch am 4. März wurde einer der Männer einen Tag später vom Mesner dabei beobachtet, wie er erneut einen Opferstock ausräumen wollte. Dieser alarmierte die Polizei, die Beamten kontrollierten den 28-Jährigen und nahmen ihn fest. Wiederum einen Tag danach war der andere 28-Jährige dran: Als er die Kirche betrat, wurde er sofort vom Mesner erkannt – dank der Aufnahmen der Überwachungskameras vor Ort. Die verständigten Polizisten konnten ihn festnehmen, bevor er zum Opferstock gelangte.
Die beiden Angeklagten räumten in der Hauptverhandlung über ihre Verteidiger die Taten unumwunden ein. Der Mesner sagte als Zeuge vor Gericht aus. Er sagte, dass er den ersten Angeklagten am 5. März von der Kirchenbank aus wahrgenommen und über die Videoanlage genauer beobachtet hätte. Dort entdeckte er dann auch die Taten aus den Vortagen und erkannte dabei den zweiten Angeklagten, der am 6. März die Kirche betrat.
Einer der Angeklagten muss ins Gefängnis
Das Gericht hob mit Urteilsverkündung den Haftbefehl gegen den zweiten Angeklagten auf. Die gegen ihn verhängte Geldstrafe sei durch die erlittene Untersuchungshaft bereits als vollstreckt anzusehen. Das Urteil ist aufgrund der von der Staatsanwaltschaft eingelegten beschränkten Berufung nur im Schuldspruch, nicht aber in der Höhe der verhängten Strafen rechtskräftig.
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