Opfer nicht auffindbar: Prozess gegen Polizisten eingestellt

Haben zwei Polizisten im Dienst eine Frau verletzt? Die Männer mussten sich vor Gericht verantworten. Weil das Opfer keine Anzeige erstattete und auch nicht auffindbar war, wurde das Verfahren eingestellt.
von  John Schneider
Die beiden angeklagten Polizisten mit den Anwälten Jochen Uher und Julia Weinmann.
Die beiden angeklagten Polizisten mit den Anwälten Jochen Uher und Julia Weinmann. © jot

München – Zwei Polizisten (26, 50) mussten sich am Donnerstag wegen eines Vorfalls am 19. März 2015 vor dem Amtsgericht verantworten. Die Anklage lautete Körperverletzung im Amt. Opfer des Übergriffs am Hauptbahnhof war eine stark betrunkene Frau, die zur Wache gebracht werden sollte.

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Der Frau soll dabei auf den Knöchel getreten worden sein. Außerdem bekam sie einen Schlag ins Gesicht und trug laut Anklage ein Hämatom davon.

 

Keine Zeugenaussage - Verfahren eingestellt

 

Ein Übergriff, der Tritt auf den Knöchel wurde von einem der Angeklagten eingeräumt. "Das Einschreiten auf diese Art war unangemessen", erklärte Anwalt Jochen Uher. Aber: Die Frau habe ihn massiv als Scheißbulle und Scheißkanacke beschimpft.

Das Opfer hat übrigens keine Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde stattdessen anhand des Videos des Übergriffs in Gang gesetzt. Die Richterin erklärte auch, dass es nicht gelungen sei, das Opfer zu kontaktieren. Aufgrund der mangelnden Zeugenaussage wurde der Prozess eingestellt. Die Richterin verurteilte die beiden Polizisten zu Geldzahlungen von 800 und 200 Euro an gemeinnützige Organisationen.

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