Bewährung für verhinderten Wiesn-Räuber
München Er war nicht „Herr seiner Sinne“, so entschuldigte sein Anwalt den verhinderten Wiesn-Räuber Pawel Z. (59, Name geändert). Der hatte sich beim Wiesn-Besuch im vergangenen Jahr auf ein Wetttrinken mit Australiern eingelassen. Die vier Maß Bier sind ihm nicht gut bekommen.
Laut Anklage versuchte er danach einer Wiesn-Besucherin die Handtasche zu entreißen. Doch die wehrte sich, Zeugen kamen hinzu, wollten helfen – es entwickelte sich ein großer Tumult.
In dem Handgemenge hatte der Angeklagte seinem Opfer noch einen Faustschlag verpasst. Deswegen musste er sich auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten.
Die Prozessbeteiligten nahmen am Mittwoch aufgrund des Bierkonsums zwar eine verminderte Schuldfähigkeit an. Die Staatsanwaltschaft forderte trotzdem zwei Jahre Haft ohne Bewährung.
Grund sei eine schlechte Sozialprognose, so der Ankläger. Zwar habe der Mann derzeit einen festen Job, er sei unter anderem aber bereits einmal wegen einer Misshandlung vorbestraft.
Der Anwalt des 59-Jährigen widersprach vehement. Die Vorstrafe sei nicht einschlägig und läge auch lange zurück. Allenfalls sechs Monate seien daher noch eine angemessene Strafe für die Tat seines Mandanten. Eine solche Haftstrafe müsse aber dann vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Mit dieser Ansicht setzte er sich am Ende durch. Amtsrichter Matthias Enzler beließ es bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
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