Verkauf von Tischreservierungen verboten: Wiesnwirte gewinnen vor Gericht gegen Online-Händler

Auf Online-Portalen werden Wiesn-Tische teils für mehrere tausend Euro verkauft – obwohl es dabei nur um die Reservierung geht. Diese Praktik hat das Landgericht München nun verboten.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
1  Kommentar
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Unter anderem Wirtesprecher Peter Inselkammer vom Armbrustschützenzelt hatte geklagt. (Archivbild)
Unter anderem Wirtesprecher Peter Inselkammer vom Armbrustschützenzelt hatte geklagt. (Archivbild) © imago/Michael Westermann

München - Ein Online-Tickethändler darf Wiesn-Reservierungen für dieses Jahr vorerst nicht mehr anbieten.

Der Anbieter habe die Plätze verkauft, obwohl es sich nur um eine Option auf Plätze handele, urteilte das Landgericht München I. Somit sei unklar, ob die Käufer ihre Tickets tatsächlich bekommen. Die Bezeichnung "Tischreservierung" sei irreführend, erläuterte eine Sprecherin am Mittwoch. Mehrere Medien hatten darüber berichtet.

Die Entscheidung, ob das Oktoberfest 2022 überhaupt stattfindet, soll an diesem Freitag bekanntgegeben werden. Das Fest war 2020 und 2021 wegen der Corona-Pandemie ausgefallen.

Die höheren Preise spielten für das Gericht keine Rolle

Dass die Preise beim Tickethändler – wie auf anderen Portalen – um ein Vielfaches höher angesetzt waren als bei den Wirten, spielte für das Gericht keine tragende Rolle. Geklagt hatten Wirtesprecher Peter Inselkammer vom Armbrustschützenzelt und die Wirtin des Löwenbräuzelts. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Peter Inselkammer.
Peter Inselkammer. © imago/STL

Drei andere Wiesnwirte hatten gegen einen Online-Händler Anfang April Erfolge erzielt. Das Landgericht untersagte auch hier den Verkauf der Platzreservierungen mit ähnlichen Argumenten. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Nächste Instanz ist das Oberlandesgericht.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Online gehen Wiesn-Tische für bis zu 5.000 Euro weg

Seit Jahren wehren sich die Oktoberfest-Wirte gegen den Zweitverkauf von Platzreservierungen. Online-Portale bieten diese meist für ein Vielfaches der Preise an, die bei direkter Reservierung beim Wirt für Verzehrgutscheine fällig sind. Teils sollen je Tisch bis zu 5.000 Euro gezahlt werden – beim Wirt ist es ungefähr ein Zehntel.

Die Ticket-Preise standen vor Gericht aber nicht im Fokus. Auch in anderen Fällen von Zweitvermarktung – etwa bei den Passionsspielen in Oberammergau – ging es nicht um die Preise, sondern um eine Irreführung der Verbraucher, etwa auch mit dem Hinweis "ausverkauft".

Im vergangenen Oktober hatte eine Wiesnwirtin vor dem Landgericht München I mit ihrer Klage Erfolg gegen den Online-Handel mit Reservierungen gehabt. Auf dem Portal waren laut Gericht Reservierungen für die dann abgesagte Wiesn 2020 im Festzelt Ochsenbraterei zu Preisen zwischen 1.990 und 3.299 Euro angeboten worden. Bei der Wirtin direkt wären für einen Tisch mit zehn Personen etwa 400 Euro für den Mindestverzehr fällig geworden, um zu reservieren, hieß es. Der Händler legte Berufung ein, über die das Oberlandesgericht im Mai verhandeln will.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
1 Kommentar
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Dr. Schönfärber am 27.04.2022 17:37 Uhr / Bewertung:

    Wer 5000 Euro nur für einen Tisch zahlt hat eh einen an der Waffel.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.