Oktoberfest 2022: Darf OB Reiter überhaupt alleine darüber entscheiden?

Am Freitag gibt Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter bekannt, ob die Wiesn stattfindet. Doch darf er darüber überhaupt alleine entscheiden?
von  Christina Hertel
Am Freitagmittag sind alle Augen auf ihn gerichtet: Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). (Archivbild)
Am Freitagmittag sind alle Augen auf ihn gerichtet: Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). (Archivbild) © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Am Freitag ist Tag der Entscheidung: Findet die Wiesn statt oder nicht? Diese Frage will Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Mittag bei einer Pressekonferenz im Rathaus beantworten.

Oktoberfest: Kein Stadtratsbeschluss

Einen Stadtratsbeschluss gab es zu dieser Entscheidung übrigens nicht. Ob es rechtlich wirklich möglich ist, dass der OB ganz alleine entscheidet, will das Rathaus vor der Pressekonferenz nicht verraten.

Fragt man bei Stadträten nach, heißt es: Das Oktoberfest sei ein "Geschäft der laufenden Verwaltung". Als Chef der Verwaltung trage der Oberbürgermeister die Verantwortung, falls das Oktoberfest zum Super-Spreader-Event wird. Deshalb müsse er den Stadtrat nicht extra mit der Oktoberfest-Absage befassen.

Mehrheit im Münchner Stadtrat spricht sich für die Wiesn 2022 aus

Wiesn-Stadträtin Anja Berger von den Grünen findet es jedenfalls "schade", dass der OB sich gar nicht mit ihr ausgetauscht habe. Sie sei trotzdem zuversichtlich, dass Reiter eine kluge und weise Entscheidung trifft und das Oktoberfest nicht absagt.

Auch die Zweite Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (Grüne), der CSU-Chef Manuel Pretzl und der FDP-Fraktionsvorsitzende Jörg Hoffmann sprachen sich für die Wiesn aus. Die SPD wollte sich nicht äußern. Gemeinsam haben CSU, Grüne und FDP jedoch eine Mehrheit im Stadtrat. Was passiert also, sollte Reiter die Wiesn doch absagen?

Der Unmut im Münchner Stadtrat wäre groß

"Das wollen wir uns erst dann überlegen", sagt Berger. Doch aus dem Stadtrat ist zu hören, dass der Unmut groß wäre. So groß, dass man juristisch neu prüfen lassen möchte, ob der OB darüber tatsächlich alleine entscheiden kann.

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