Champagner-Streit auf der Wiesn: AfD-Mann Krah unterliegt Böhmermann

Es geht um eine angebliche Champagner-Bestellung auf dem Oktoberfest: Der AfD-Politiker Krah hat gegen TV-Moderator Böhmermann geklagt – und verloren.
AZ/dpa |
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Moderator Jan Böhmermann ist sich unsicher, ob die Welt früher wirklich so viel besser war als heute. (Archivbild)
Moderator Jan Böhmermann ist sich unsicher, ob die Welt früher wirklich so viel besser war als heute. (Archivbild) © Rolf Vennenbernd/dpa

München/Düsseldorf – Der AfD-Politiker Maximilian Krah hat in einem skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator Jan Böhmermann eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Düsseldorf wies eine Unterlassungsklage Krahs gegen Böhmermann zurück, wie eine Gerichtssprecherin sagte (Az.: 12 O 192/24).

Champagnerstreit auf dem Oktoberfest: Düsseldorfer Gericht weist Unterlassungsklage zurück

Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, dass der Politiker auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe.

Der umstrittene AfD-Politiker Maximilian Krah.
Der umstrittene AfD-Politiker Maximilian Krah. © Britta Pedersen/dpa

Laut Urteil hat Krah keinen Anspruch auf Unterlassung, weil Böhmermann in seinem Podcast "Fest & Flauschig" gar keine eigene Behauptung aufgestellt habe. Vielmehr habe er lediglich die Zuschrift eines Zuhörers wörtlich wiedergegeben und dies auch ausreichend kenntlich gemacht.

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Zudem habe Böhmermann den Podcast schon kurz nach Veröffentlichung aktualisiert, so dass die Ursprungsbehauptung dort nicht mehr zu finden sei. So hatte Böhmermann in dem Podcast die zunächst genannte Zahl von 200 bestellten Champagnerflaschen auf 50 reduziert und korrigiert, dass die Flaschen nicht vom AfD-Mann Krah persönlich, sondern von dessen Tisch aus bestellt worden seien.

Mögliche Berufung nach Gerichtsentscheidung im Champagner-Streit

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Berufung eingelegt werden. Krah teilte auf dpa-Anfrage mit, er werde die Urteilsbegründung auswerten und dann über die Berufung entscheiden.

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6 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Der wahre tscharlie am 13.12.2024 18:09 Uhr / Bewertung:

    Kann es sein, dass die AfD ein Faible für Champagner hat?
    Schon vor Jahren hatte sie doch in Brüssel eine sechsstellige Summe (Steuergelder) für Champagner ausgegeben. Und als das ans Tageslicht kam, natürlich zurück gezahlt.

  • HiggsBoson am 13.12.2024 17:41 Uhr / Bewertung:

    Das grottenschlechte Urteil öffnet jetzt Tür und Tor für "ich hab nur wiedergegeben, was andere behauptet haben"
    Leider hat JB immer noch zu viele Fürsprecher.

  • Der wahre tscharlie am 14.12.2024 17:39 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von HiggsBoson

    Nu entspannt euch aber mal a bissl.Klar das euch das urteil nicht gefällt.
    Tagtäglich werden in den Medien Tausende von Zitaten von anderen Personen widergegeben. Auch von den rechten Medien. lol
    In dem vorliegenden Fall hat Böhmermann seine Aussage auch noch geändert, weil der Verfasser sie geändert hat.
    Böhmermann hat also alles richtig gemacht.
    Und "echte Männer" (Zitat Krah) stecken eine Niederlage doch mit links weg, oder nicht?

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