Bluttat vorm Käfer: Es ist eine Millionärsgattin!
Nach einer Streiterei in Käfers Wiesnschänke eskaliert die Situation nach Schankschluss: Ein 33-Jähriger wird brutal niedergestochen. Die Täterin aus Hamburg hat sich der Polizei gestellt – ist aber wieder auf freiem Fuß.
München - Die blutige Messerstecherei vor „Käfer’s Wiesn-Schänke“ ist aufgeklärt. Eine 33-Jährige aus der Hamburger High Society hat die Tat gestanden. Sie behauptet, sie habe im Gedränge ein Messer gezogen und zugestochen – aus Angst!
Mit ihrem Rechtsanwalt erschien die Gattin eines Hamburger Multi-Millionärs und früheren IT-Managers am Sonntagnachmittag bei der Polizei. Das Messer hatte die 33-Jährige zwar nicht dabei. Dafür aber ein umfassendes Geständnis. Die Hamburgerin behauptet, sie habe in Panik gehandelt.
Der Messerstecherei vorausgegangen war ein heftiger Streit im Käferzelt. Zwei Gruppen gerieten aneinander. Draußen auf dem Rettungsweg neben dem Zelt trafen die Kontrahenten zufällig wieder aufeinender. Erst beschimpfte man sich gegenseitig wüst, dann wurde es handgreiflich. Dabei ging ein Mann zu Boden. Ein Freund, ein 33-jähriger LKW-Fahrer aus Ebersberg, mischte sich ein.
Mitten im Gedränge passierte es: Eine Messerklinge traf ihn am Bauch, ein zweiter Hieb verletzte ihn am Hals. Der Berufskraftfahrer kam ins Krankenhaus und wurde sofort notoperiert. Der Mann ist inzwischen außer Lebensgefahr.
Nachdem die Mordkommission mehrere Personen aus der gegnerischen Gruppe ermitteln konnte, stellte sich am Sonntagnachmittag die Hamburgerin (33) mit ihrem Rechtsanwalt freiwillig.
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Als Grund für die Messerstiche nannte sie gestern in der Vernehmung die für sie „bedrohliche Situation“. Sie sei in Panik geraten und habe zugestochen. Das Messer, das sie in ihrer Handtasche dabei hatte, habe sie nach der Tat weggeworfen. Die Staatsanwaltschaft München beantragte am Montag Haftbefehl wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Doch der Untersuchungsrichter entschied lediglich auf gefährliche Körperverletzung.
Weil die Hamburgerin sich geständig zeigte, keine Wiederholungsgefahr bestehe und die Frau über einen festen Wohnsitz verfügt, erging kein Haftbefehl. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft kündigte Beschwerde gegen diese Entscheidung an.