Bier und Hendl für Polizei: Wiesnwirte entrüstet über Strafbefehl

"Wir machen das seit Jahrzehnten": Toni Roiderer, ehemaliger Sprecher der Wiesnwirte, hat über seinen Anwalt Einspruch eingelegt. Es kommt also voraussichtlich zur Verhandlung.
AZ/dpa |
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Es geht um Vorteilsgewährung durch die Überlassung von Wertmarken für die Wiesn. Toni Roiderer wehrt sich. (Archivbild)
Es geht um Vorteilsgewährung durch die Überlassung von Wertmarken für die Wiesn. Toni Roiderer wehrt sich. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

München - Wirte zweier Oktoberfestzelte haben Strafbefehle erhalten, weil sie der Polizei Bier- und Hendlgutscheine ausgegeben haben. Der Sprecher des Münchner Amtsgerichts, Klaus-Peter Jüngst, bestätigte am Mittwoch, dass Strafbefehle gegen Toni Roiderer und dessen Sohn Thomas (Hackerzelt) sowie das Ehepaar Steinberg (Hofbräuzelt) ergingen.

Vorteilsgewährung durch die Überlassung von Wertmarken?

Es gehe um Vorteilsgewährung durch die Überlassung von Wertmarken für die Wiesn. Die "Bild"-Zeitung hatte zuerst darüber berichtet. Toni Roiderer, ehemaliger Sprecher der Wiesnwirte, ist empört. "Wir machen das seit Jahrzehnten", sagte er.

Ein solches kleines Dankeschön für die Arbeit der Beamten sei in der Region üblich. 50 Gutscheine für je ein Hendl und ein Bier habe er in der Polizeistation Grünwald abgegeben, einen Gutschein für jeden Beamten - ein Wert von rund 20 Euro.

Roiderer: "Woher soll ich wissen, dass das in Grünwald verboten ist?"

Dafür habe er 90 Tagessätze Strafe bekommen - "kurz vor vorbestraft! Für etwas, was in Bayern gang und gäbe ist." Und von wegen Vorteilsnahme: "Wenn ich bei Rot über die Ampel fahr', weiß ich, dass ich meinen Führerschein verliere - auch wenn ich ein Bier bezahlt hab'."

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Roiderers "Gasthof zum Wildpark" in Straßlach gehört laut Roiderer zum Gebiet der Grünwalder Beamten. In München dürften Beamte solche Gutscheine annehmen. "Woher soll ich wissen, dass das in Grünwald verboten ist?" Auf der Wiesn hätten auch Helfer anderer Institutionen Gutscheine bekommen. "Wenn jemand das nicht annehmen darf, dann soll er das sagen. Dann kriegt es das nicht mehr."

Roiderer hat über seinen Anwalt Einspruch eingelegt, es wird also voraussichtlich zur Verhandlung kommen. Der ehemalige Dienststellenleiter der Grünwalder Polizeiinspektion hatte wegen Vorteilsannahme bereits eine Strafe im fünfstelligen Bereich erhalten. Er hat den Strafbefehl akzeptiert.

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38 Kommentare
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  • Max Merkel am 13.12.2020 12:36 Uhr / Bewertung:

    Beim Wildpark in Straßlach war vor zig. Jahrzehnten das Essen nicht schön. Da wurden die Termine am Sonn u. Feiertag so knapp gesetzt daß die Leute am Tisch schon gewartet habn bis man endlich fertig war. Der Roiderer war immer schon a guter Geschäftsmann. Wir sind dann in andere Lokalitäten gewechselt.

  • am 06.12.2020 19:21 Uhr / Bewertung:

    Die Az - wie immer "Spitze" - mein Kommentar wird unterschlagen: Ausnahmslos sind vor dem Gesetz alle Bürger gleich. Doch fordert die Strafvorschrift eindeutige Absichten, also Erreichen von Tätigkeiten eines Beamten, die verboten sind. Was haben die Wiesenwirte als Gegenleistung eingefordert? Nichts ? Dann fällt schon jeder strafrechtliche Tatbestand. Soll ich SIE verteidigen?

  • Der wahre tscharlie am 03.12.2020 16:40 Uhr / Bewertung:

    Bei aller Liebe, gehts noch langsam? Wegen ein paar Hendl-Marken, die hergeschenkt werden. Und das noch in Grünwald. Und in München dürfen Beamte sie annehmen.
    Das alleine ist schon absurd. Da wurde aber wiedermal eine Kanonenkugel abgefeuert.

    Deshalb merke: Sollte in der Vergangenheit jemand etwas geschenkt bekommen haben, das vielleicht rechtlich grenzwertig sein könnte, einfach darüber schweigen. Nicht dass da ein "unterbeschäftigter Beamter" noch nachträglich aktiv wird. Ironie aus.

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