Airbnb während der Wiesn 2019: Was ist erlaubt?

Wer während des Oktoberfestes seine Wohnung oder ein Zimmer in München auf AirBnB vermieten möchte, muss einiges beachten.
von  AZ/ls
Die Online-Buchungsplattform Airbnb muss der Stadt München die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben.
Die Online-Buchungsplattform Airbnb muss der Stadt München die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben. © Jens Kalaene/ZB/dpa

Wer während des Oktoberfestes seine Wohnung oder ein Zimmer in München auf Airbnb vermieten möchte, muss einiges beachten.

München - Bald geht es wieder los, das größte Volksfest der Welt startet in München. Die Wiesn wird auch dieses Jahr (21. September bis 6. Oktober) wieder hunderttausende Besucher in die Stadt locken - und viele werden einen Schlafplatz brauchen.

Wer nicht ins Hotel will, kann auf Privat-Zimmer oder -Wohnungen hoffen, beispielsweise buchbar über das Portal Airbnb. Doch ist es in München erlaubt, seine Wohnung oder Zimmer einfach so unterzuvermieten? Die AZ erklärt, was erlaubt ist und was nicht.

Wie lange darf ich vermieten?

Grundsätzlich dürfen Mieter maximal acht Wochen im Kalenderjahr (auch gestückelt) untervermieten. Dazu brauchen sie keine Genehmigung. Ob es sich um Verwandte oder Fremde handelt, die in der Wohnung wohnen, ist egal. Wichtig ist, dass die Wohnung/das Haus ansonsten im üblichen Sinne selbst bewohnt wird.

Länger als acht Wochen dürfen Sie untervermieten, wenn Sie selbst während der Zeit in der Wohnung/ dem Haus wohnen und weniger als 50 Prozent der Wohnfläche zur Verfügung stellen. Also beispielsweise das ehemalige Kinderzimmer oder ein Gästezimmer.

Wem muss ich Bescheid geben, wenn ich an Touristen vermieten möchte?

Ihren Vermieter sollten Sie in jedem Fall in Kenntnis setzen. "Mieter brauchen für die Untervermietung der Wohnung oder eines Zimmers generell immer die Genehmigung ihres Vermieters. Diese sollten sie sich unbedingt schriftlich geben lassen, um hinterher beweisen zu können, dass die Vermietung erlaubt war", sagt Volker Rastätter, der Geschäftsführer des DMB Mietervereins München. Demnach gilt: Holt sich der Mieter die Genehmigung nicht ein und der Vermieter bemerkt die ungenehmigte Untervermietung, kann er nach Abmahnung fristlos kündigen. Rastätter: "Mieter können also ihre Wohnung verlieren, wenn sie ungenehmigt untervermieten."

Was ist in München grundsätzlich verboten?

Es ist verboten, eine Wohnung oder ein Haus im Stadtgebiet München dauerhaft ausschließlich als Ferienwohnung zu vermieten. Das entzieht Wohnraum und gilt somit als Zweckentfremdung. Die gesamte Satzung zur Zweckentfremdung finden Sie hier. Das Sozialreferat kontrolliert verdächtige Wohnungen regelmäßig und verhängt hohe Bußgelder.

Muss ich ein Bußgeld zahlen, wenn ich meine Wohnung nur während der Wiesn vermiete?

Nein. Die zeitweise Untervermietung ist kein Problem, wenn sich eine solche Überlassung in einem "engen zeitlichen Rahmen hält und die Wohnung in der weit überwiegenden Zeit des Jahres im üblichen Sinne bewohnt wird", heißt es bei der Stadt. Ein "enger zeitlicher Rahmen" ist beispielsweise der Jahresurlaub. Siehe auch die Antwort zur ersten Frage.

Wenn Sie also vier Wochen während der Oktoberfest-Zeit in den Urlaub fahren und Ihre Wohnung in dieser Zeit untervermieten, müssen Sie nur Ihren Vermieter informieren. Ein Bußgeld von Seiten der Stadt droht Ihnen nicht.

Muss ich Einnahmen aus Vermietungen angeben?

Ja. Allerdings ist nicht zwingend gesagt, dass Sie auch tatsächlich Steuern darauf zahlen müssen. Versteuert werden müssen nur Gewinne. Haben Sie also auch Ausgaben, wird das verrechnet. Im Zweifel konsultieren Sie Ihren Steuerberater. Mietern, die sich in Sachen Untervermietung unsicher sind, rät Rastätter, sich von den Experten des Mietervereins beraten zu lassen. Auskünfte, was im jeweiligen Fall erlaubt ist, gibt auch die Stadt unter ferienwohnungen.soz@muenchen.de.

Muss ich Gewerbe- oder Umsatzsteuer bezahlen?

Wenn Sie privat untervermieten wohl eher nicht. Das Fachportal finanztipp.de schreibt dazu: "Erst ab einem Bruttoumsatz von mehr als 17.500 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 50.000 Euro im laufenden Jahr muss Umsatzsteuer abgeführt werden." Gewerbesteuer wäre fällig, wenn zusätzlich noch "unübliche" Sonderleistungen angeboten werden.

Was sollte der Mieter mit seinem Untermieter regeln?

Mieter sollten generell mit ihrem Untermieter einen schriftlichen Vertrag abschließen. Denn dieser ist ein Beweisstück, wieviel Miete bezahlt werden muss, und von wann bis wann die Untervermietung geht.

Wie übergibt der Mieter dem Untermieter die Wohnung?

"Es sollte immer ein Übergabeprotokoll gemacht werden", sagt Volker Rastätter. Das Übergabeprotokoll halte den Zustand der Wohnung bei Übergabe fest. So können eventuell auftretende neue Schäden später bewiesen werden. Neben dem Zustand der Wohnung sollten auch Gegenstände aufgeführt werden, etwa wie viele Teller, Gläser und Tassen zum Zeitpunkt der Vermietung in der Wohnung sind. Hier sind auch Fotos hilfreich. Am Ende des Untermietverhältnis sollte der Mieter mit seinem Untermieter die Wohnung nochmal mithilfe des Übergabeprotokolls durchgehen und eventuelle Schäden vermerken.

Was passiert, wenn der Untermieter etwas kaputt macht?

Der Untermieter muss für die Reparatur der Schäden bzw. für den Ersatz von kaputten Gegenständen etc. aufkommen, heißt es beim Mieterverein. Der Mieter hat demnach gegenüber dem Untermieter den Anspruch, dass dieser den ursprünglichen Zustand der Wohnung wiederherstellt. Das heißt aber nicht, dass der Mieter gegenüber seinem Vermieter bei Schäden an den eigentlich Schuldigen (Untermieter) verweisen kann. Denn der Mieter ist gegenüber seinem Vermieter schadenersatzpflichtig. Das heißt: Der Mieter muss bezahlen und sich das Geld von dem Touristen holen. Er trägt auch das Risiko, wenn sein Untermieter nicht bezahlt. Rastätter: "Mieter sollten genau abwägen, ob sie auch die Risiken einer Untervermietung während des Oktoberfests eingehen wollen."

Lesen Sie hier: Oktoberfest 2019 - Alle Infos zur Wiesn im Überblick

 

 

 

 

 

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