Zweckentfremdung: 50-Jähriger muss hohes Bußgeld zahlen

Prozess am Amtsgericht: 50-Jähriger soll Wohnraum an Touristen weitervermietet haben. Dafür bekommt er nun eine saftige Geldstrafe.
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Der Angeklagte im Gerichtssaal.
Daniel von Loeper Der Angeklagte im Gerichtssaal.

München - Weil Ahmed B. (50, Name geändert) seine Wohnung in der Elektrastraße über drei Jahre lang an arabische Medizintouristen vermietet haben soll, war ihm 2016 ein Bußgeldbescheid der Stadt über 50.000 Euro wegen Zweckentfremdung von Wohnraum ins Haus geflattert. Dagegen legte der 50-Jährige Einspruch ein.

Bei der Verhandlung vorm Amtsgericht am Mittwoch erklärt der Mann, dass die Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprächen. In seinem Kulturkreis sei es üblich, sich eine eigene Wohnung anzumieten, um dort männliche Freunde und Bekannte zu treffen. Genau das habe er in der Elektrastraße gemacht, manchmal dort auch geschlafen.

Dass bei einer städtischen Kontrolle im September 2015 eine arabische Frau die Tür aufmachte und erklärte, dass sie wegen einer ärztlichen Behandlung die Wohnung für 230 Euro täglich angemietet habe, kann sich Ahmed B. nicht erklären. Es gab allerdings für andere Wohnungen, die er ebenfalls angemietet hat, eine Nutzungsabmachung mit einem Bekannten. Die galt aber nicht für die Wohnung in der Elektrastraße.

Die Wohnung wurde inzwischen zwangsgeräumt.

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