Oberlandesgericht München: Kein Geld für grantigen Taufkirchner Ex-Bürgermeister

Taufkirchens ehemaliger Rathauschef, Jörg Pötke, scheitert vor Gericht mit einer Klage auf Schadenersatz.
Das überraschte sogar seinen Anwalt. Entgegen einer Absprache war Jörg Pötke, Ex-Bürgermeister von Taufkirchen, nicht selbst zum Gerichtstermin am Oberlandesgericht erschienen. Dabei ging es für ihn um viel Geld. Der Streitwert: 20.000 Euro.
Der wegen Mobbing-Verdachts im November 2012 seines Amtes enthobene Bürgermeister hatte den Freistaat auf Schadenersatz verklagt. Er kritisiert, dass die Ermittlungen der Landesanwaltschaft im Spätsommer 2012 allzu schleppend und nicht gründlich genug gewesen seien.
Ihm seien dadurch Kosten für Rechtsanwalt und Arbeitszimmer entstanden, argumentierte Pötke. Dieses Geld wolle er selbstverständlich vom Freistaat zurückhaben.
Auch vor der nächsten Instanz keine Chance: Berufung zurückgezogen
Das Landgericht hatte eine Feststellung solcher Ansprüche aber abgelehnt. Das Gericht hatte die Klage des Ex-Rathaus-Chefs deshalb abgewiesen. Die Richter konnten unter anderem nicht feststellen, dass im Zusammenhang mit dem vermeintlich verzögerten Disziplinarverfahren ein Anwalt für Pötke tätig gewesen wäre. Ein Erstattungsanspruch sei damit hinfällig, urteilte das Gericht.
Auch die angeführten Kosten für ein Arbeitszimmer wurden abgelehnt. Begründung: Pötke selbst habe angegeben, dass er das Zimmer auch für die Gemeindearbeit genutzt habe. Beim dritten Vorwurf – der Rufschädigung Pötkes – sei ebenfalls nicht ersichtlich, wie das mit der behaupteten Verzögerung der Ermittlungen zusammenhänge.
Gegen diese Entscheidung des Landgerichts vom 19. Oktober vergangenes Jahres ging Pötke in Berufung. Doch auch am Oberlandesgericht stieß er mit seinen Argumenten auf wenig Verständnis.
Nachdem der Vorsitzende Richter des Senats, Thomas Steiner, klar gemacht hatte, dass man die Dinge ähnlich wie das Landgericht sehe, zog Pötkes Anwalt die Reißleine. Die Berufung wurde zurückgezogen.
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