Obergiesing: Münchner Horror-Mieter muss Wohnung räumen

Weil er seine Nachbarn unter Alkoholeinfluss regelmäßig massiv beleidigt und bedroht hat, musste ein Münchner seine Wohnung in Obergiesing räumen. Zuvor hatte die Wohnungsbaugenossenschaft gegen den Rüpel-Mieter geklagt, doch der Mann wies die Vorwürfe von sich.
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Einem Münchner wurde die Wohnung fristlos gekündigt, weil er mehrfach für Ruhestörungen gesorgt hat. (Symbolbild)
Friso Gentsch/dpa Einem Münchner wurde die Wohnung fristlos gekündigt, weil er mehrfach für Ruhestörungen gesorgt hat. (Symbolbild)

Weil er seine Nachbarn unter Alkoholeinfluss mehrmals massiv beleidigt und bedroht hat, musste ein Münchner seine Wohnung in Obergiesing räumen. Zuvor hatte die Wohnungsbaugenossenschaft gegen den Rüpel-Mieter geklagt, doch der Mann wies die Vorwürfe von sich.

München - Aufgrund wiederholter Ruhestörungen und heftiger Pöbel-Attacken gegen seine Nachbarn muss sich ein 70-Jähriger Münchner auf Wohnungssuche begeben. Sein bisheriges Eineinhalb-Zimmer-Appartement in Obergiesing, in dem er seit 1992 wohnte, musste der Mann nach einer fristlosen Kündigung seitens der Wohnungsbaugenossenschaft räumen.

Wie das Amtsgericht mitteilt, hat der 70-Jährige im Frühjahr des vergangenen Jahres immer wieder unter starkem Alkoholeinfluss im Treppenhaus des Wohnhauses herumgeschrien und seine Nachbarn unter anderem als "Prostituierte", "Nazis" oder "Polaken" beschimpft, die "man alle erschießen" müsse. Da er seine Mitmieter teilweise außerdem in unverständlicher, aber bedrohlicher Weise beschimpft habe, sei auch zwei Mal die Polizei angerückt und habe den Unruhestifter mit aufs Revier genommen.

Münchner Pöbel-Mieter erscheint betrunken vor Gericht

Den Nachbarn brachte das allerdings wenig: Vor allem ältere Mitmieter hatten große Angst und trauten sich kaum mehr aus ihrer Wohnung heraus, wenn der 70-Jährige in der Nähe war. Ende Februar vergangenen Jahres hatte die Wohnungsgenossenschaft schließlich genug und kündigte ihrem Mieter fristlos.

Der 70-Jährige hatte dafür wenig Verständnis und ging vor Gericht, erschien zur Verhandlung aber ebenfalls stark alkoholisiert. "Ich habe mich immer ruhig verhalten. Die Nachbarn bilden sich das nur ein. Ich habe immer rechtzeitig meine Miete bezahlt", beteuerte der Mann, ohnehin würden die Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehren.

Der zuständige Richter am Amtsgericht war diesbezüglich anderer Meinung und gab der Klage der Wohnungsbaugenossenschaft Recht. "Der Beklagte hat vorliegend den Hausfrieden nachhaltig gestört, so dass der Klägerin (...) die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann", so die Begründung. Das Urteil ist rechtskräftig.

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