"Nur" ein Totschlag: Warum der Münchner "Porsche-Mord" neu verhandelt werden muss

Der Bundesgerichtshof kassiert das Urteil des Münchner Landgerichts. Das Strafmaß wird neu verhandelt.
John Schneider
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Der Angeklagte ist nun des Totschlags schuldig. (Archivbild)
Der Angeklagte ist nun des Totschlags schuldig. (Archivbild) © Matthias Balk/dpa

München - Lebenslang wegen Mordes - so lautete das Urteil im Fall eines 24-Jährigen, der seinen 25-jährigen Drogendealer in einem geparkten Porsche Panamera mit Schüssen in den Kopf tötete. 

BGH kippt das Urteil des Landgerichts München

Das Landgericht kam zu dem Schluss, dass bei der Tat im März 2020 keine Notwehrlage vorlag. Das Opfer sei arglos gewesen. Dem Täter war zwischenzeitlich sogar die Flucht aus der JVA Stadelheim gelungen.

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Er wurde kurz danach wieder festgenommen und musste sich wenige Wochen später im großen Gerichtssaal der JVA den Vorwürfen stellen. Die Staatsanwaltschaft ging von einer heimtückischen Tat aus. Dem folgte das Landgericht. Doch der BGH kippte jetzt das Urteil. 

"Porsche-Mord": Neue Verhandlung zum Strafmaß

Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I bestätigt der AZ: "In diesem Verfahren hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Totschlags schuldig ist. Im Strafausspruch wurde das Urteil aufgehoben, also wird eine neue Verhandlung hinsichtlich des Strafmaßes stattfinden."

Das freut die Anwältin des 24-Jährigen. Der BGH sei ihrer Argumentation gefolgt, sagt Daniela Gabler und habe die Drohkulisse, die das Opfer zuvor aufgebaut hatte - anders als das Landgericht - bei seiner Bewertung berücksichtigt.

 

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