Todesschüsse im Porsche: So trauert die Mutter des Opfers

Der Angeklagte (24) wird wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie die Angehörigen des Opfers das Prozess-Ende erlebt haben.
John Schneider
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Der Angeklagte (24) mit seiner Anwältin beim Prozessauftakt.
Der Angeklagte (24) mit seiner Anwältin beim Prozessauftakt. © picture alliance/dpa

München - Es ist ein starkes Zeichen: Die Angehörigen tragen im Gerichtssaal alle das gleiche T-Shirt. Es zeigt das Mordopfer, darüber ist zu lesen: "Unser Bruder für immer in unseren Herzen."

Im Gerichtssaal: Erklärung der Mutter des Opfers wird verlesen

Doch in die Trauer mischt sich auch Wut. Die Mutter des Opfers lässt ihren Anwalt Reinhard Köppe nach seinem Plädoyer noch eine von ihr verfasste Erklärung verlesen. Ein durchaus ungewöhnlicher Vorgang.

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Darin beschwört sie das freundliche Wesen ihres Sohnes, der immer ein Lächeln auf den Lippen hatte. Aber sie rechnet auch mit dem Mann auf der Anklagebank ab, der zugegeben hat, die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben.

Lebenslang für den Täter

Sie klagt darüber, dass sich der 24-Jährige bei ihr und ihrer Familie nicht ernsthaft entschuldigt hat, dass die Tat "wie eine Hinrichtung" wirke.

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Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Norbert Riedmann entscheidet schließlich auf Mord und schickt den 24-Jährigen lebenslang ins Gefängnis. Zuvor muss der drogensüchtige Mann aber in eine Entziehungsanstalt.

Drogen: Täter soll Schulden beim Opfer gehabt haben

Drogengeschäfte waren auch der Hintergrund der Todesschüsse im Porsche des Opfers. Der Täter soll Schulden beim Opfer gehabt haben.

Die entscheidende Frage am Ende des Prozesses: Hat der 24-Jährige heimtückisch gehandelt, als er sein Opfer zwei Mal in den Kopf und einmal in den Nacken schoss? Die Verteidiger Alexander Esser und Daniela Gabler verneinen das. Ihr Mandant habe sich bedroht gefühlt, das Opfer habe ihn erpresst. Sie plädieren auf Totschlag, für den acht Jahre Haft ausreichen würden.

Doch mit dieser Ansicht können sie sich nicht durchsetzen. Das Gericht entspricht weitgehend dem Antrag von Staatsanwalt Daniel Meindl, erkennt auf Heimtücke und Mord. Sehr zur Genugtuung der Familie des Opfers.

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2 Kommentare
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  • FanM am 12.06.2021 12:24 Uhr / Bewertung:

    Ach Leute, schon die Tatsache, daß der Täter eine Pistole mit sich führte, spricht doch für einen Tatvorsatz. Und in einem kriminellen Umfeld? Da werden Auseinandersetzungen nicht zuletzt auch über Waffen geführt, also mit mittelbaren Tötungsvorsatz.

  • Plato's Retreat am 12.06.2021 08:19 Uhr / Bewertung:

    Das ist überhaupt kein starkes Zeichen. Ein Strafprozess hat nur einen Zweck: Wie geht die Gesellschaft mit dem Täter um.

    Die vielen anderen schrecklichen und schwierigen Fragen, die mit der Tat verbunden sind, auch die Frage, wie die Angehörigen das verarbeiten, haben im Strafprozess nichts zu suchen.

    Wie sagte der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer: Die meisten, die über Strafprozesse berichten, haben keine Ahnung und wollen auch nichts dazulernen.

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