Neuregelung für Maklergebühren: Zur Sache, Vermieter!
MÜNCHEN Wer anschafft, zahlt: Dieser Grundsatz soll künftig auch für Maklergebühren gelten. In Ballungsräumen wie München würde das bedeuten, dass die Provision für die Vermittlung einer Wohnung künftig vom Vermieter statt wie bisher vom Mieter zu zahlen ist.
Eine entsprechende Gesetzesänderung soll Anfang 2013 von Hamburg in den Bundesrat eingebracht werden – bis gestern haben sechs weitere Länder Unterstützung für das Vorhaben signalisiert. Bayern ist nicht darunter.
Bisher ist nur die Höhe der Vermittlungsprovision im sogenannten Wohnungsvermittlungsgesetz von 1971 festgelegt: Sie darf nicht höher als zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer sein. Wer die Gebühr zahlt, steht nicht im Gesetz.
In der Praxis ist es so, dass in Gebieten, in denen Wohnungsknappheit herrscht, der Mieter die Zahlung übernimmt, obwohl zumeist der Vermieter den Makler beauftragt hat. In Landstrichen, in denen das Angebot größer als die Nachfrage ist, übernehmen oft die Vermieter in Hoffnung auf einen solventen Mieter die Gebühr.
Der Hamburger Senat hat nun einen Vorstoß gemacht, dies bundeseinheitlich zu regeln – indem das Wohnungsvermittlungsgesetz entsprechend ergänzt werden soll. Der Gesetzesentwurf könnte im ersten Quartal 2013 in der Länderkammer behandelt werden. Der Stadtstaat will die Zeit nutzen, um Unterstützer zu sammeln.
Derzeit haben Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ihre Zustimmung signalisiert – das wären bereits 30 von 69 Stimmen in der Länderkammer. Hinzukommen könnten noch insgesamt sieben Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.
Im Falle einer Mehrheit müsste der Bundestag im Wahljahr 2013 darüber abstimmen. Die Neuregelung könnte auch für Immobilenverkäufe gelten, bei denen die übliche Provision sechs Prozent des Kaufpreises beträgt. Allerdings wird hierbei häufiger als bei Mietwohnungen die Provision vom Verkäufer ganz oder teilweise übernommen.
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