Neuhauser Straße München: Stadt verbietet Flimmerwerbung des Snipes-Shops

München - Man kann eigentlich kaum anders als hinschauen, zu den vier Schaufenstern im ersten Stock über dem "Snipes"-Laden in der Fußgängerzone.
Fröhlich blinkern die Werbe-Fenster in der 1950er-Jahre-Fassade wechselweise in grellem Silberlicht, Hellblau oder Weiß. Da spazieren Models in lässiger Mode samt Sneakers mal am Strand entlang – rauschendes Meer im Hintergrund. Dann stolzieren sie über Laufstege.
Die Bilder und Filmchen auf den LED-Videowalls wechseln sekündlich. Ein Hingucker für den Sneaker- und Streetwear-Laden sind sie jedenfalls. Gut für die Modekette? Na klar. Nur, erlaubt ist es nicht.
Denn da, wo die Filiale liegt, in der Neuhauser Straße 3a, schräg gegenüber der Michaelskirche mitten in der Münchner Fußgängerzone, gilt die "Altstadtleitlinie", die der Stadtrat verabschiedet hat. Darin steht sinngemäß, dass im Herzen der Stadt, zumal in unmittelbarer Nähe von bedeutenden Denkmälern (wie der Michaelskirche oder dem angrenzenden Jagd- und Fischereimuseum) Architektur für sich wirken – und nicht durch Werbeanlagen verunstaltet werden soll.
Beis: Die Werbung "verunstaltet die Fassade"
Wie die Leitlinie angewendet wird, liegt zwar "im Rahmen des Ermessens", erklärt Stefanie Beis. Die Juristin der Lokalbaukommission (LBK) will den Fall am heutigen Dienstag inin der Stadtgestaltungskommission des Stadtrats vortragen. "Aber für uns ist klar: Eine bewegte Werbung wie diese ist gegen unser Konzept. Sie verunstaltet die Fassade und ihre Umgebung, sie macht das ganze Haus zum Werbeträger, und sie ist weder in der Erdgeschoss-Zone noch in den Stockwerken darüber zulässig."
Der rote Punkt zeigt den "Snipes"-Laden gegenüber der Michaelskirche in der Fußgängerzone. Foto: Planungsreferat/Google Maps
Schon im März 2016 hat die LBK dem Geschäft deshalb die Werbung untersagt. Reagiert hat der Laden nicht, sondern die Flimmerbildchen einfach weiterlaufen lassen. Im Juni 2017 hat das Bayerische Verwaltungsgericht - es verhandelt jedes Jahr um die 50 ähnliche Werbefälle - nicht nur die LBK-Haltung bestätigt, sondern auch gleich eine Baugenehmigung für die LED-Filmchen abgelehnt.
Nun dürfte es sich in Kürze ausgeflimmert haben. Wenn der Laden die Filme nicht innerhalb eines Monats abstellt, drohen bis zu 10.000 Euro Zwangsgeld.
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