Alkoholverbot in München: Welche Regeln ab sofort gelten

München - Nach der gerichtlichen Schlappe mit der ersten, sehr allgemein gehaltenen Allgemeinverfügung, hat die Stadt München am Mittwoch eine zweite Version erlassen.
Die neue Allgemeinverfügung ist räumlich auf Hotspots begrenzt und nur für die Tage der Woche gültig, "an denen bisher die gravierendsten Verstöße zu beobachten waren: Freitagabend bis Sonntagmorgen."
Weil die aktuelle Corona-Inzidenz bei 41,52 (Stand: 8. September) beträgt und damit den kritischen Wert von 35 deutlich überschreitet, gilt die neue Version des Alkoholverbots bereits von diesem Freitag (11. September) an.
Die definierten Hot-Spots sind:
- Baldeplatz
- Gärtnerplatz
- Gerner Brücke
- Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke
- Wedekindplatz
Alkoholverbot in München an Hotspots
Von Freitagabend bis einschließlich Sonntagmorgen gilt dann also: Es darf in einem klar definierten weiteren Umfeld um die benannten Hotspots von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr verkauft werden, einzige Ausnahmen sind der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen.
Es darf an den benannten Hotspots von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden, einzige Ausnahmen sind die Freischankflächen der Gastronomie und genehmigte Veranstaltungen.
Alkoholverbot: Bei Verstoß drohen 150 Euro Bußgeld
Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum an den Hotspots nach 23 Uhr beträgt mindestens 150 Euro. Wer als Verkaufender gegen das Verkaufsverbot im Umgriff der Hotspots nach 21 Uhr verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro belangt.
Abhängig von Situation und Verhalten sowie im Wiederholungsfall kann das Bußgeld jeweils höher ausfallen.
Das sagt OB Reiter zum Alkoholverbot in München
OB Dieter Reiter (SPD) sagt zu dem neuen Verbot: "Leider ist die Inzidenzzahl in den letzten Tagen wieder gestiegen. Heute liegt sie bereits bei 41,52." Somit liegt sie deutlich über dem Signalwert von 35, der als Richtlinie für ein Alkoholverbot gilt.
Reiter sagt weiter: "Wir kommen damit dem Inzidenzwert von 50 immer näher, der wieder drastische Einschränkungen für unser öffentliches Leben bedeuten würde." Der Stadtrat hatte ab diesem Wert zuletzt über Maßnahmen wie Platzverbote gesprochen.
Das Presseamt der Stadt schreibt: "Sollte der Signalwert kommende Woche weiterhin überschritten werden, erlässt die Stadt eine neue Allgemeinverfügung." Reiter: "Ich bin wirklich kein Freund von Verboten, aber hier steht der Gesundheitsschutz gegen ein zeitlich sehr begrenztes Alkoholverbot an wenigen Orten im öffentlichen Raum."
Auch CSU-Fraktionschef Manuel Pretzl hält das neue Verbot für dringend nötig. Er sagt: "Die Zahlen zeigen: Corona ist leider nicht vorbei. Das nächtliche Alkoholverbot an stark besuchten Orten wird der aktuellen Situation gerecht."