Neuauflage am Landgericht: Bewährungsstrafe für München-Pegida-Chef Heinz Meyer

Was Heinz Meyer vorgeworfen wird – und wie das Landgericht München bei der Neuauflage geurteilt hat.
von  Helmut Reister
Der Münchner Pegida-Chef Heinz Meyer während einer Kundgebung.
Der Münchner Pegida-Chef Heinz Meyer während einer Kundgebung. © Petra Schramek

München - Drei Monate Haft auf Bewährung, eine Geldstrafe (200 Tagessätze à 15 Euro) sowie weitere Auflagen hat das Landgericht München I gegen "Pegida"-München-Chef Heinz Meyer verhängt. Das bestätigte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky der AZ.

Mit den wesentlichen Vorwürfen, Billigung von Straftaten und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, hatte sich in erster Instanz bereits das Amtsgericht beschäftigt. An der Verurteilung Meyers änderte sich aber auch in der Neuauflage vor dem Landgericht nichts. (Lesen Sie hier: Körperverletzung - Hohe Strafe für Münchner Pegida-Chef)

Meyer-Spruch: "Paulchen jagt bald die Antifa" 

Ein Vorfall mit strafrechtlicher Relevanz führte in den Sommer 2017 zurück. Damals hatte Meyer in einer Rede gefordert, München wieder zur "Hauptstadt der Bewegung" zu machen. Diese Aussage traf er, obwohl ihm die Behörden zu diesem Zeitpunkt bereits Äußerungen untersagt hatten, die den Nationalsozialismus glorifizieren oder verharmlosen würden.

"Von jetzt ab, da ist eines klar: Paulchen jagt bald die Antifa." Diesen Spruch hatte Meyer nach den gerichtlichen Feststellungen auf eine Leinwand vor dem Münchner Gewerkschaftshaus projiziert. Dort tagte gerade ein antifaschistischer Kongress. Die Teilnehmer fühlten sich durch die Projektion bedroht.

"Paulchen" spielte auch in den "Mordvideos" des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) eine Rolle.

Lesen Sie hier: Pegida-Kundgebung - Rechte Demo vor der Feldherrnhalle

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