Nach Wohnsitzwechsel: Frau kassiert weiter Kindergeld von München

Obwohl die 23-jährige Frau aus München weggezogen war, erhielt sie knapp anderthalb Jahre weiterhin Kindergeld von der Landeshauptstadt. Jetzt folgte das Urteil vom Amtsgericht München.
von  az
Kindergeld trotz Umzug in die Schweiz? Das Amtsgericht urteilte jetzt über den Fall einer 23-jährigen Frau.
Kindergeld trotz Umzug in die Schweiz? Das Amtsgericht urteilte jetzt über den Fall einer 23-jährigen Frau. © dpa

München - Am 13. Mai 2012 erblickte die Tochter einer jungen Frau mit österreichischer Staatsangehörigkeit in München das Licht der Welt. Für ihr Kind erhielt die Frau anschließend Kindergeld von der Familienkasse Bayern Süd in Höhe von monatlich 184 Euro.

Das Problem: Die Frau war Mitte Dezember 2012 von München in die Schweiz gezogen, meldete sich allerdings erst im Oktober 2014 beim Einwohnermeldeamt ab und erhielt in der Zwischenzeit weiterhin Kindergeld, obwohl die Berechtigung ab Januar 2013 verfallen war. Die Summe, die fälschlicherweise zwischen Januar 2013 bis August 2014 an die 23-Jährige ausgezahlt wurde, belief sich dabei auf 3690 Euro.

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Amtsgericht München urteilt über Fall

Vor Gericht erklärte die junge Frau, dass sie dachte, die Abmeldung erfolge automatisch. Keine ausreichende Begründung für das Amtsgericht München, welches die 23-jährige Frau wegen Steuerhinterziehung verwarnte. So stellte die zuständige Richterin fest, dass die unrechtmäßige Gewährung des Kindergelds durch die Angeklagte "wissentlich und willentlich herbeigeführt" wurde, weil sie sich nach ihrem Umzug in die Schweiz nicht unverzüglich bei der Familienkasse gemeldet hatte.

Bei der Höhe der Strafe wurde jedoch berücksichtigt, dass die junge Frau nicht vorbestraft war und ein Geständnis abgelegt hatte. Strafmildernd fiel zudem ins Gewicht, dass die 23-Jährige bereits eine Vereinbarung mit der Familienkasse geschlossen hatte, dass das Geld ratenweise zurückgezahlt wird. Zum Zeitpunkt des Urteils hatte die junge Mutter bereits 1900 Euro zurückgezahlt.

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