Nach Raser-Unfall: Porsche-Fahrer klagt

München - Er habe sich "bedrängt gefühlt", erklärt Paul K. (46, Name geändert) den Richtern des Münchner Oberlandesgerichts (OLG). Bedrängt von einem Audi-Fahrer, der mit seinem Sportwagen direkt hinter ihm fuhr. Also habe er in seinem Porsche Carrera 911 kurz Gas gegeben, um sich aus der Situation zu befreien.
Doch die Flucht vor dem Audi R 8 endete katastrophal. In einer Kurve der Landstraße bei Köln brach das Heck des Sportwagens aus und prallte auf der Gegenfahrbahn mit dem VW Passat eines 30-Jährigen zusammen. Der schwer verletzte Passat-Fahrer musste von der Feuerwehr aus seinem völlig zerstörten Wagen geschnitten und per Hubschrauber in die Klinik geflogen werden.
Strafrechtlich schon verurteilt
Auch der Porschefahrer kam ins Krankenhaus. Er wurde inzwischen strafrechtlich zu acht Monaten auf Bewährung und 24 000 Euro Geldstrafe verteilt. Außerdem verlor er seinen Führerschein für zwei Jahre. Das ganze hat nun auch ein zivilrechtliches Nachspiel.
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Die Münchner Autoversicherung will für den Totalschaden am Porsche (82.000 Euro) nicht aufkommen. Paul K. klagte dagegen und bekam vor dem Landgericht Recht. Die Versicherung glaubt aber immer noch an ein Rennen. Tatsächlich berichtet ein Zeuge bei der Verhandlung am Freitag, dass die Sportwagen wie bei einem Rennen auf der Landstraße unterwegs waren.
Gelächter auf der Richterbank
Die Beifahrerin des Audi-Fahrers berichtet, dass sie ihrem Lebensgefährten zwar gesagt habe, dass er nicht so schnell fahren solle. Angst habe sie aber nicht gehabt. Der Abstand zwischen den beiden Sportwagen sei auch immer so groß gewesen, dass sie das Nummernschild des Porsche erkennen konnte.
Das löst dann doch Heiterkeit auf der Richterbank aus. Denn eine einzige Fahrzeuglänge reicht bei einer Geschwindigkeit von mindestens 140 km/h wie in diesem Fall mitnichten aus, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.
Ein verabredetes Rennen – wie beim tödlichen Kudamm-Unfall in Berlin – kann der OLG-Senat zwar bislang nicht erkennen, aber dennoch müssen die Richter klären, ob bedingter Vorsatz vorliegt. Nur dann müsste die Versicherung nicht zahlen.