Nach Polizeikontrolle am Hauptbahnhof München – Onlinebanking verhindert Haftstrafe

Weil sie per Haftbefehl gesucht wurden, mussten zwei Männer am Mittwoch am Haupt- bzw. Ostbahnhof bei einer Personenkontrolle tief in die Tasche greifen bzw. eine Gefängnisstrafe antreten.
aw |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
4  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Beamte der Bundespolizei gingen bei einer Personenkontrolle zwei per Haftbefehl gesuchte Männer ins Netz. (Symbolbild)
Beamte der Bundespolizei gingen bei einer Personenkontrolle zwei per Haftbefehl gesuchte Männer ins Netz. (Symbolbild) © Bundespolizei

München - Wenn man per Haftbefehl gesucht wird, sollte man aufpassen, wo man sich aufhält, sonst könnte das Ganze hinter schwedischen Gardinen enden. Diese Erfahrung mussten nun auch zwei Männer machen, die am Münchner Hauptbahnhof von der Bundespolizei kontrolliert wurden.

Wie die Polizei mitteilte, kam am Mittwochabend eine solche Kontrolle einen 46-Jährigen aus Brühl (Nordrhein-Westfalen) teuer zu stehen.  Nach einem Datenabgleich kam heraus, dass gegen den Mann gleich drei Haftausschreibungen laufen.

Geldautomat spuckt nicht genug Geld aus – Strafe per Onlinebanking beglichen

Zum einen hatte das Amtsgericht Stadtrode den gebürtigen Mannheimer am 24. März 2022 wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz zu einer Geldbuße von 80 Euro, ersatzweise drei Tagen Haft, verurteilt. Vom Amtsgericht München lagen zwei nicht beglichene Geldstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Am 7. Mai 2022 lautete das Urteil gegen den Brühler einmal 70 Tagessätze und ein weiteres Mal 95 Tagessätze, jeweils á 50 Euro (Gesamt: 8.250 Euro plus Verfahrenskosten), ersatzweise 70 bzw. 95 Tage Haft. Zudem lag bereits eine aktuelle Aufenthaltsermittlung, wieder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, seitens der Staatsanwaltschaft München I, vor.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Während der Kontrolle zeigte sich der mehrfach Gesuchte zahlungswillig, stieß dabei aber auf ein technisches Problem. Zwar hatte er genug Geld auf seinem Konto, allerdings konnte der 46-Jährige aufgrund eines Geldautomaten-Auszahlungslimits nicht die gesamte Summe abheben. Daraufhin entschied die Staatsanwaltschaft München I, dass der Gesuchte die restlich zu zahlende Summe unter Aufsicht eines Bundespolizisten mittels Überweisung per Onlinebanking begleichen könne. In vier Tranchen überwies der Mann die geforderten Beträge an die Landesjustizkasse Bamberg.

Nach vollständiger Begleichung seiner Geldstrafen wurde der 46-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt.

Suche nach Rucksack endet hinter Gittern

So viel "Glück" hatte ein 40-Jähriger nicht, der am späten Mittwochabend, gegen 22 Uhr, im Revier der Bundespolizei im Ostbahnhof vorstellig wurde, um den Verlust seines Rucksacks anzuzeigen. Dieser wurde kurz zuvor von einer Streife gefunden und mitgenommen. Im Rucksack befanden sich die Ausweispapiere des 40-Jährigen, dessen Datenabgleich einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München zutage förderte.

Der Wohnsitzlose war am 22. Oktober 2022 vom Amtsgericht München wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 15 Euro verurteilt worden. Da der 40-Jährige finanziell nicht in der Lage war, die geforderten 986 Euro (inklusive Verfahrenskosten) zu begleichen, wurde er den Justizbehörden zur Verbüßung der 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe zugeführt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
4 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Wuliwautsch am 10.08.2023 14:56 Uhr / Bewertung:

    Erschleichen von Leistungen ist typischerweise Schwarzfahren.

  • So so am 10.08.2023 13:21 Uhr / Bewertung:

    Beim zweiten Fall sieht man mal wieder, dass wir dringend eine Justizreform brauchen und auch Strafgesetze reformieren müssen. Ich bin kein Gegner von Gefängnisstrafen. Es gibt Verbrechen, da ist Gefängnis absolut angezeigt. Aber beim zweiten beschriebenen Fall ist es einfach nur daneben. Wenn einer mit 40 Jahren wohnungslos ist, dann ist es sowieso ein Zeichen, dass er mit seinem Leben nicht klar kommt. Natürlich ist ein Erschleichen von Leistungen nicht nett, aber die Konsequenz ist jetzt noch bescheuerter. Man steckt ihn für 60 Tage in Haft. Dies kostet in Bayern 67,35 Euro am Tag (Bayern ist sowieso das Land mit den günstigsten Gefängniskosten). Aber rechnen wir trotzdem zusammen. Weil der Staat 989 Euro nicht bekommt, gibt er jetzt mal 4041 Euro für den Gefängnisaufenthalt aus. Was ist damit gewonnen? Ist ja auch nicht davon auszugehen, dass der Betroffene in 2 Monaten im Knast einen Beruf erlernt und nach Entlassung nicht mehr auf der Strasse landet.

  • Boettner-Salm am 10.08.2023 14:10 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von So so

    Ach, und darum soll man bei manchen alles durchgehen lassen weil sie es eh schon schwer haben?
    Und das auf das erschleichen von Leistungen Gefängnis folgt sollte viel öfters praktiziert werden,
    wenn er nicht zahlen kann, dann zurecht Knast!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.