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Nach Corona-Wut-Video aus der Leichenhalle: LMU kündigt Präparatorin

Ihr Video aus der Pathologie zu Corona hatte Schlagzeilen gemacht, nun hat die LMU der Präparatorin gekündigt.
AZ/dpa |
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Die Frau arbeitete in der Pathologie des LMU Klinikums. In welcher Funktion ist unklar.
Die Frau arbeitete in der Pathologie des LMU Klinikums. In welcher Funktion ist unklar. © Matthias Balk/dpa

München - Die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) hat der Präparatorin, die mit einem Video aus der Leichenhalle Schlagzeilen gemacht hatte, gekündigt. Das berichtet die "Bild".

Demnach stellte die LMU einen Eilantrag ans Münchner Arbeitsgericht: Samira Y. müsse ihr Video löschen. Zusätzlich flatterte der 27-Jährigen jetzt aber noch die Kündigung ins Haus.

LMU kündigt Leichen-Präparatorin

Samira Y. will sich nun mit ihrem Anwalt gegen die Kündigung wehren. Der Arbeitsrechtler wird in der "Bild" wie folgt zitiert: "Sie hat ihre freie Meinung zu Corona und dem Gesundheitswesen gesagt. Das ist ja nicht verboten. Dass sie das in den Räumen der LMU Großhadern getan hat, ist kein Kündigungsgrund. Ich sehe da nicht mehr als höchstens eine Abmahnung."

Anfang Dezember hatte sich Y.  nochmal selbst geäußert: "Das ist alles ein bisschen aus dem Ruder gelaufen – nicht so, wie ich wollte", sagte die Mitarbeiterin der Pathologie der LMU in ihrem Instagram-Video.

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LMU distanzierte sich von der Mitarbeiterin

Sie habe ihren Job sieben Jahre lang "super gerne gemacht" und würde das auch gerne weiter tun. "Ich würde mich natürlich freuen, wenn meine Arbeitgeber das genau so sehen und ich weiter meine Dienste zur Verfügung stellen kann."

Die Universität hatte der jungen Frau Hausverbot erteilt und sie vom Dienst freigestellt, nachdem sie sich in der Leichenhalle gefilmt und dort gegen Corona-Maßnahmen gewettert hatte.

Die Uni distanzierte sich "aufs Schärfste von dem Inhalt des Videos". In dem Clip hatte die junge Frau zum Beispiel fälschlicherweise behauptet, dass ungeimpfte, medizinische Mitarbeiter selbst für einen PCR-Test zahlen müssten.

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20 Kommentare
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  • 1Muenchner am 17.12.2021 21:33 Uhr / Bewertung:

    "Wie das Arbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, stellt die Beleidigung oder auch eine abwertende Äußerung gegenüber Vorgesetzten oder Arbeitskollegen einen Grund dar, der an sich eine, auch außerordentliche, Kündigung rechtfertigen kann."

    "Verletzt ein Arbeitnehmer das Dienstgeheimnis, kann ihm fristlos gekündigt werden. Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg geht das allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber ihn vorher nicht schon deswegen abgemahnt hat."

    Das schaut gar nicht gut aus für die Frau Y.

  • SL am 18.12.2021 09:40 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von 1Muenchner

    Und wie viele Polizisten haben Dienstgeheimnisse verraten? Wurde da einem gekündigt?

  • 1Muenchner am 18.12.2021 11:02 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von SL

    Ja, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 21.8.2020, 14 MB 1/20.

    Als Beamte können sie nicht entlassen - aber aus dem Beamtenverhältnis enthoben werden.

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