Mutiger Taxler überwältigt Räuber
Zwei Jahre und zehn Monate wandert ein 25-Jähriger hinter Gitter. Er hatte einen Taxler mit einer Schreckschusspistole bedroht.
München - Wer einen Taxler mit der Waffe bedroht, wandert ins Gefängnis. Punkt. Das gilt auch für Minh T. (25). Der Koch kassierte wegen schwerer räuberischer Erpressung und unerlaubtem Waffenbesitz eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, obwohl eine Reihe von Umständen für den Mann sprach.
Er hatte früh und umfassend ein Geständnis abgelegt, er hat aus dem Gefängnis heraus einen Entschuldigungsbrief an sein Opfer geschrieben, er hat dem Taxler 400 Euro Schmerzensgeld angeboten und er hat sich am Montag in der Verhandlung noch einmal bei Hans G. (56, Name geändert) entschuldigt.
Das war geschehen: Am 23. Oktober vergangenen Jahres war der 25-Jährige in der Arnulfstraße in das Taxi seines Opfers gestiegen. In der Peter-Vischer-Straße in Pasing wollte er aussteigen. Doch statt den Fahrpreis von 17,30 Euro zu zahlen, zückte er einen mit Reizgas geladenen Schreckschussrevolver und setzte ihn dem Taxler an die Schläfer. Hätte er gefeuert, wäre das für sein Opfer nicht ohne erhebliche Verletzungen abgegangen.
„Ich habe nicht lange überlegt, sondern habe spontan gehandelt“, erinnert sich Hans G. vor Gericht an die dramatische Situation. Er schlug dem Täter die Waffe aus der Hand. Der floh, wurde aber von dem Taxler kurz darauf zu Boden gebracht. Passanten alarmierten die Polizei. Die fand Hans G. immer noch auf dem Rücken des Angeklagten sitzend vor.
Doch der anscheinend so taffe Taxler hatte lange Zeit danach mit Angstzuständen zu kämpfen. Im Tunnel oder wenn sich ein Fahrgast hinter ihn setzen wollte oder etwas aus der Jacke zog, überkam den 56-Jährigen diese Angst, dass sich ein solcher Überfall wiederholen könnte. Die Entschuldigung des Täters nahm er am Montag nach einiger Überlegung an. Gut möglich, dass ihm das hilft, über das Erlebte hinwegzukommen.
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Die Tat war aber so massiv, dass eine Bewährungsstrafe trotz dieser mildernden Umstände nicht in Frage kam. Das machte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung klar.
Der Familienvater wird also im Gefängnis sitzen, wenn sein zweites Kind zur Welt kommt. Und auch lange danach.
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