Muslima wird ihr Gesicht vor Münchner Gericht zeigen

Weil sie sich von einem Mann beleidigt fühlte, zog Amira B. (43) vor das Amtsgericht München. Dabei weigerte sie sich ihren Niqab abzulegen. Nach dem Freispruch des Mannes will sie ihr Gesicht nun doch zeigen.
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Die Weigerung einer Muslimin, vor Gericht ihren Schleier abzunehmen, sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen. Nun verspricht ihr Anwalt, dass seine Mandantin den Niqab ablegt.
dpa Die Weigerung einer Muslimin, vor Gericht ihren Schleier abzunehmen, sorgte deutschlandweit für Schlagzeilen. Nun verspricht ihr Anwalt, dass seine Mandantin den Niqab ablegt.

München – Wie die "Bild-Zeitung" am Freitag berichtet, wird die 43-jährige Amira B. bei der Wiederaufnahme des Verfahrens am 17. März vor dem Landgericht ohne ihren Niqab als Zeugin aussagen. Dies verspricht zumindest ihr Rechtsanwalt Heinrich Karl Haarmann (61). Demnach habe seine Mandantin eingesehen, dass es ein Fehler war, den Schleier bei ihrer Vernehmung im November 2015 nicht abgenommen zu haben.

Damals bat der Richter Thomas Müller (55) sie ausdrücklich, ihre Kopfbedeckung zu entfernen: "Ich möchte gerne in Ihr Gesicht sehen, um Ihre Reaktionen und Ihre Mimik zu sehen.“ Wegen ihres Glaubens lehnte Amira B. die Bitte jedoch ab. Nach einem Bericht der "Bild-Zeitung" am Donnerstag wurde ihr dies zum Verhängnis, denn der Mann, der sie mit den Worten: "Arschloch“ und "Du gehörst hier nicht her“ beleidigte, wird vom Gericht freigesprochen.

Lesen Sie hier: Münchner Gericht will Muslima entschleiern

 

Negative Konsequenzen waren Amira B. nicht bewusst

 

Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein - auch wenn die Sorge, die streng gläubige Frau könnte sich erneut weigern, ihren Niqab abzulegen, weiterhin bestand. "Sie wird ihr Gesicht am Verhandlungstag zeigen", zitiert die "Bild" den Anwalt, der vom Gericht als Zeugenbeistand für die Muslimin bestellt wurde.

Amira B., die aus Tunesien stammt und in Deutschland aufgewachsen ist, sei nach dem Urteil "vollkommen aufgelöst" gewesen, erklärt Haarmann weiter. Ihr sei nicht bewusst gewesen, dass ihre Entscheidung solch negativen Konsequenzen haben kann.

Sollte sich die Muslimin am 17. März jedoch erneut weigern, den Schleier abzulegen, könnte das Gericht mit prozessualen Maßnahmen die Durchsetzung der Aufforderung durchsetzen. Mit Ordnungsgeld, Zwangsvorführung oder Beugehaft, könnte eine Entschleierung erzwingen werden.

 

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