Münchnerin Nina Fuchs kämpft hart für eine Anklage gegen ihren Peiniger

Seit Jahren fordert das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer aus München weiter einen Prozess gegen einen Verdächtigen, von dem sogar DNA-Spuren vorliegen. Jetzt zieht sie vor das Bundesverfassungsgericht. 
AZ/dpa |
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16. April 2019: Nina Fuchs hat gerade eine Petition gestartet und beantwortet in der Münchner Generalstaatsanwaltschaft die Fragen der Journalisten.
Sven Hoppe/dpa 16. April 2019: Nina Fuchs hat gerade eine Petition gestartet und beantwortet in der Münchner Generalstaatsanwaltschaft die Fragen der Journalisten.

München/Karlsruhe – Im Kampf um einen Prozess gegen ihren mutmaßlichen Vergewaltiger zieht die Münchnerin Nina Fuchs vor das Bundesverfassungsgericht. Am Donnerstag reichte sie dort Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München ein. Ein Sprecher des Verfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte den Eingang eines entsprechenden Antrags. Das OLG hatte den Antrag der Frau auf Klageerzwingung Ende Mai abgelehnt.

"Die Vorstellung, dass in der Zukunft noch weiteren Frauen aufgrund meines Falles ein fairer Prozess verweigert wird, ist für mich unerträglich und deshalb habe ich mich dazu entschieden, ans Bundesverfassungsgericht zu gehen und weiterzukämpfen", sagte die heute 37 Jahre alte Nina Fuchs laut Mitteilung.

Staatsanwaltschaft musste Ermittlungen mehrfach einstellen

Ihr Fall hatte immer wieder Schlagzeilen gemacht. Fuchs ist überzeugt, im April 2013 bei einem Discobesuch in München mit K.O.-Tropfen willenlos gemacht und danach in einem Park vergewaltigt worden zu sein. "Ich erinnere mich dunkel an einzelne, sehr schwammige Bilder, als ich langsam wieder zu mir komme - an ein Gebüsch und an zwei Männer, die sich an mir vergehen", beschreibt sie die Tat in einem Spendenaufruf für die Unterstützung ihres juristischen Kampfes.

Eine Spur zu den mutmaßlichen Tätern gab es zunächst nicht. "Die Polizei glaubte mir nicht", schreibt die Frau im Internet. Doch Jahre später wurde ein Verdächtiger anhand DNA-Spuren ausfindig gemacht. Da sich das Opfer aber nur bruchstückhaft an die Tat erinnern kann und der Mann zu den Vorwürfen schweigt, war die juristische Beweisführung schwierig - so schwierig, dass die Staatsanwaltschaft München I die Ermittlungen wegen mangelnder Erfolgsaussichten trotz eines konkreten Tatverdächtigen zweimal einstellte.

Petition von Nina Fuchs fand über 100.000 Unterstützer 

Fuchs spricht von einem "Freifahrtschein für jeden Täter" und nennt die Entscheidung fatal. Nach der ersten Einstellung des Verfahrens hatte sie 2019 eine juristische Beschwerde eingereicht und eine Petition gestartet, die rund 100.000 Menschen unterschrieben haben. Im April 2019 übergab sie der Generalstaatsanwaltschaft in München rund 93.000 Unterschriften. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen vorübergehend wieder auf - stellte sie dann aber erneut ein.

Daraufhin strengte die 37-Jährige ein Klageerzwingungsverfahren an. Im Internet sammelte sie Spenden dafür und nannte das Verfahren "meine letzte Hoffnung". Sie wolle alles versuchen, "damit ich mir niemals vorwerfen muss, ich hätte nicht alles Menschenmögliche versucht. Damit ich weiterhin ein Vorbild für all die anderen Opfer sein kann, den Kampf um Gerechtigkeit niemals aufzugeben. Damit ich nicht wieder in der Ohnmacht versinke".

OLG München: Anklage wäre nicht erfolgversprechend

Doch auch diese Hoffnung zerschlug sich. "Der Antrag wurde als unzulässig verworfen", sagte ein Sprecher des OLG München. Er sei zwar aus formalen Gründen abgelehnt worden, weil der Sachverhalt darin nicht vollständig wiedergegeben worden sei. Doch auch inhaltlich äußerte sich das Gericht dazu. Einem Antrag auf Klageerzwingung könne generell nur dann stattgegeben werden, wenn die Anklage, die erzwungen werden soll, vor Gericht auch erfolgversprechend sei. Das sei hier aber nicht der Fall, beurteilte das Gericht die Sache. Nach sieben Jahren sei eine Aufklärung bei der vorliegenden Sachlage im Grunde ausgeschlossen.

"Mein Fall zeigt deutlich, welch struktureller Diskriminierung Opfer von sexualisierter Gewalt von Seiten der Justiz ausgesetzt sind", erklärte Fuchs. "Der Kampf um einen fairen Prozess, geschweige denn um eine Verurteilung oder gerechte Strafe, ist beinahe aussichtslos, wie die Statistik deutlich zeigt: Von allen angezeigten Vergewaltigungen kommt es in Deutschland nur in 7,5 Prozent der Fälle zu einer Verurteilung."

Lesen Sie hier: Prozess in München - 50-Jähriger bestreitet Vergewaltigung

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