Verfahren gegen Peiniger eingestellt: Münchnerin wehrt sich

Vor sechs Jahren wurde die Münchnerin Nina Fuchs mit K.-o.-Tropfen betäubt und vergewaltigt. Warum das Verfahren gegen den Peiniger von Nina Fuchs eingestellt wurde. Und wie sie sich nun dagegen wehrt.
John Schneider |
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Nina Fuchs übergibt dem ständigen Vertreter des Generalbundesanwalts Thomas Weidt die Petition.
Daniel von Loeper Nina Fuchs übergibt dem ständigen Vertreter des Generalbundesanwalts Thomas Weidt die Petition.

München - Das Trauma von damals lässt sie nicht los. Nina Fuchs (36) wurde vor sechs Jahren mitten in München sexuell missbraucht. K.-o.-Tropfen hatten sie widerstandsunfähig gemacht. Nach vielen Jahren der Ungewissheit hat die Staatsanwaltschaft jetzt einen Tatverdächtigen und stellt doch die Ermittlungen ein. Mit der Begründung, dass das Opfer zu große Gedächtnislücken aufweise, eine Anklage deshalb keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Doch Nina Fuchs will das nicht einfach hinnehmen: "Das ist wie ein Freifahrtschein für potenzielle Vergewaltiger. Sorge dafür, dass dein Opfer Erinnerungslücken hat und du kannst machen, was du willst", erklärt sie ihren Standpunkt.

Kein Prozess gegen Vergewaltiger - Wut auf Verfahrenseinstellung

Der Fall: Die damals 30-Jährige wurde 2013 nach einem Clubbesuch im Maximiliansplatz sexuell missbraucht. Ihre Erinnerung daran ist bruchstückhaft, wohl weil ihr in dem Club K.-o.-Tropfen ins Getränk gemischt wurden.

Dank der DNA-Spuren wurde 2018 ein Verdächtiger ermittelt. Trotzdem stellte die Staatsanwaltschaft München I das Verfahren ein. "Verzweiflung, Wut, Ohnmacht", so beschreibt die 36-Jährige ihre Gefühle, als ihr das die Staatsanwältin im Januar eröffnete. Trotz des DNA-Treffers und trotz der Erinnerung von Nina Fuchs, dass der Sex im Maximiliansplatz alles andere als einvernehmlich war. Die Frage, die das Opfer umtreibt: "Nach fast sechs Jahren gibt es endlich einen Täter und es kommt nicht einmal zu einem Prozess?"

Petition zur Wiederaufnahme des Verfahrens mit 92.000 Unterschriften

Die 36-Jährige startet eine Online-Petition bei der Plattform change.org und wendet sich an die Presse. Über 92.000 Menschen haben die Petition bereits online unterschrieben. Gestern übergibt Fuchs medienwirksam die Petition an die Generalstaatsanwaltschaft. "Ich bitte Sie, das Verfahren wieder zu eröffnen," heißt es darin, "damit ein Richter oder eine Richterin darüber entscheiden kann, ob es zu einer Verurteilung des bereits in Haft sitzenden Beschuldigten kommt oder nicht.”

Nina Fuchs fühlt sich vom Rechtsstaat im Stich gelassen. Aber die vielen Unterstützer-Unterschriften bestärken sie in ihrem Kampf, sagt sie. Noch prüft die Generalstaatsanwaltschaft den Fall. "Die Entscheidung fällt zeitnah", erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Weith. Zeitnah, das bedeutet in etwa zwei, drei Wochen. Vielleicht darf Nina Fuchs ja doch noch in einem Prozess als Nebenklägerin auftreten. Das würde ihr vorerst genügen. Egal wie der Prozess dann ausgehen würde.

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