Münchner Zoll zieht 16 gefälschte Hoverboards aus dem Verkehr
Garching - Zöllner des Zollamts Garching-Hochbrück haben bei einer Kontrolle 16 gefälschte Hoverboards (eine Art Skateboard mit Elektorantrieb) festgestellt. Eine Münchner Firma meldete die Hoverboards zur Einfuhrabfertigung an.
Bei der Überprüfung der Waren stellte sich heraus, dass bei den Self-balancing-Boards Designrechte verletzt worden sind. "Gefälschte Markenprodukte dürfen grundsätzlich nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen", so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München.
Die meisten Plagiate kommen aus Nicht-EU-Staaten
Die elektrisch betriebenen Roller wurden daraufhin vom Zoll sichergestellt. Mit der steigenden Nachfrage nach Markenprodukten wächst auch die Zahl der Fälschungen und Plagiate. Das sind Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen versehen sind und deren Aussehen den Verbraucher bewusst über Herkunft und Qualität täuschen.
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Der überwiegende Teil der schutzrechtsverletzenden Waren kommt aus Nicht-EU-Staaten. Diese nachgeahmten bzw. gefälschten Produkte dürfen nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Die Überwachung dieses illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist Aufgabe des Zolls.
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