Holländer wirft Böller auf Bayern-Fans: Bewährungsstrafe

Die acht Opfer leiden nach dem Knalltrauma vom Spiel gegen Eindhoven immer noch unter Tinnitus. Der Werfer (19) kassiert eine Bewährungsstrafe.
John Schneider |
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Verhandlungspause: In Handfesseln wird Böller-Werfer Johannes L. (19) abgeführt.
jot Verhandlungspause: In Handfesseln wird Böller-Werfer Johannes L. (19) abgeführt.

München - Die Anklage zählt acht Opfer auf. Eines von ihnen, der 18-jährige Österreicher und FC-Bayern-Fan Lukas H., tritt bei dem Prozess gegen einen kaum älteren Holländer als Nebenkläger auf. "Ich leide noch immer", erklärt er als Zeuge. "Das Sausen in den Ohren ist immer noch da."

Der Angeklagte verfolgt mit zerknirschtem Gesicht diese Aussage, entschuldigt sich bei seinem Opfer und verspricht Lukas H. Wiedergutmachung. Der nimmt die Entschuldigung an. Seit zwei Monaten sitzt der 19-jährige Böllerwerfer in U-Haft. Zwei Monate in denen er offenbar verstanden hat, was da für einen Mist gebaut hat.

Mittels Videobeweis überführt

Die Ermittler haben ein Video, in dem erkennbar ist, wie der 19-Jährige beim Champions-League-Spiel gegen den FC Bayern gegen PSV Eindhoven am 19. Oktober in der achten Spielminute einen Böller anzündet – und in den Familienblock 244 wirft. Der Pyro-Artikel fällt Lukas H. auf die Schulter, von da auf den Boden. Der Böller explodiert mit einem gewaltigen Knall.

 Lukas H. leidet immer noch. Foto: jot

Acht Bayern-Fans im Famileinblock erleiden ein Trauma, leiden danach laut Anklage unter Tinnitus, Kopfschmerzen, Ohrdruck oder hören einen schrillen Pfeifton. Die Staatsanwältin erinnert an die Terror-Anschläge von Paris. Der Böllerwurf hätte auch eine Panik auslösen können, glaubt sie.

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Verteidiger Nicolas Frühsorger ist anderer Meinung. Für ihn ist der Böller-Wurf eine "Dumme-Jungen-Aktion", sein Mandant sollte auch nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Johannes L. wird am Ende wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Körperverletzung zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Da er nicht vorbestraft und geständig ist, wird die Haft von der Amtsrichterin zur Bewährung ausgesetzt.

Das letzte Wort des Angeklagten: "Ich werde so etwas nie wieder tun." Man ist geneigt, ihm zu glauben.

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