Münchner Weihnachtsfeiern reihenweise abgesagt: Das Fest fällt heuer aus
München - Das Telefon am Nockherberg steht nicht still. Reihenweise sagen Firmen ihre Weihnachtsfeiern ab. Laut einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, an der 1.043 Betriebe teilgenommen haben, wurden inzwischen 96,8 Prozent aller geplanten Weihnachtsfeiern coronabedingt abgesagt. Die Stornierungen betreffen auch den Bereich Veranstaltungen und Tagungen (94,7 Prozent) und Übernachtungen (57,2 Prozent).
Ein Desaster nicht nur für den Wirt Christian Schottenhamel, sondern auch für seine Mitarbeiter. Bei ihm auf dem Nockherberg geht es nicht nur um die Feiern in der Gaststätte, sondern auch um große Veranstaltungen mit teilweise 800 Personen, die im Festsaal geplant waren.
Nockherberg: Einige Mitarbeiter müssen wohl wieder in die Kurzarbeit
Schottenhamel hatte sich im Vorfeld bemüht, ausreichend Personal zu bekommen. Allein fünf Mitarbeiter waren mit den Veranstaltungen beschäftigt. "Personal, das wir nun doch nicht brauchen. Wir stellen uns darauf ein, unsere Mitarbeiter wieder in Kurzarbeit schicken zu müssen."

Die Situation ist verzwickt. Zwar signalisiert die Politik den Wirten, dass sie ihre Gaststätten geöffnet lassen dürfen. "Nur haben wir leider keine Gäste mehr", sagt Schottenhamel, "die Stimmung ist bei uns allen gerade am Boden."
Grundsätzlich versteht er die Verunsicherung bei den aktuell sehr hohen Inzidenzzahlen sogar. Die Absage des Christkindlmarktes hat die Menschen zusätzlich verunsichert.
Kaum Weihnachtsfeiern: Frust bei Münchner Wirten
Gerade in der Gastronomie wird aber intensiv kontrolliert. Auch das KVR prüft inzwischen immer mehr Lokale, ob sie sich auch an die behördlichen Vorgaben halten und sich die Impf- und Personalausweise ihrer Gäste zeigen lassen. Viele Wirte testen sogar ihre Mitarbeiter fünf Mal pro Woche.
Auch der Sprecher der Innenstadtwirte Gregor Lemke ist frustriert. In diesem Jahr waren ohnehin viel weniger Weihnachtsfeiern in seinem Augustiner Klosterwirt geplant. Davon wurde der Großteil jetzt wieder abgesagt. "Dabei kann man im Moment nirgends sicherer sein als in der Gastronomie", sagt Lemke kopfschüttelnd. Der Großteil der Wirte befolgt die Auflagen (siehe unten) streng.
Die Fixkosten bleiben auch, wenn keine Gäste kommen
Viele Wirte bleiben jetzt trotzdem auf ihrer Ware sitzen. Bei Feiern gehen sie auf Nummer sicher und kaufen im Vorfeld Kontingente ein. Es gab bereits Lieferpläne, die Weihnachtsgänse waren vorbestellt. Und die Fixkosten bleiben auch, wenn keine Gäste kommen. "Wir bemühen uns natürlich um größtmögliche Kulanz", so Lemke, aber ein Ausfallhonorar werden die Firmen, die so kurzfristig abgesagt haben, zahlen müssen.
"Die Lage ist prekär", sagt Thomas Geppert vom Dehoga. Er fordert deshalb von der Politik auch weiterhin finanzielle Unterstützung durch die nun hervorgerufenen Umsatzausfälle.
Eine große Hilfe für die Betriebe ist es jetzt, wenn die Unternehmen anstatt einer Weihnachtsfeier Restaurant-Gutscheine für ihre Mitarbeiter kaufen. Dann können diese selbst entscheiden, ob und wann sie mal wieder schön Essen gehen.
Corona-Regeln für München: Das gilt in der Gastronomie
Wegen der steigenden Infektionszahlen und der hohen Belastung der Krankenhäuser wurden die Corona-Maßnahmen seit dem 16. November verschärft. Dazu wurde die aktuell gültige 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung überarbeitet. Die AZ hat für Sie zusammengefasst, was es aktuell zu beachten gilt.
- Für die Gastronomie gilt verpflichtend die 2G-Regelung, nach der nur Geimpften und Genesenen mit entsprechenden Nachweisen und Personalausweis der Zutritt gewährt wird.
- Für Kinder unter zwölf Jahren gelten diese Regeln nicht. Schülerinnen und Schüler über zwölf Jahre sind in der Gastronomie und in Beherbergungsstätten ebenfalls von der 2G-Regel befreit. Außerdem gilt in öffentlichen geschlossenen Räumen, also auch in Restaurants, Clubs, Hotels und Bars eine generelle Maskenpflicht.
- Aufgrund der aktuellen Krankenhausampel-Stufe Rot reicht eine medizinische Maske nicht aus. Es muss eine FFP2-Maske getragen werden.
- Abstände von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Haushalten müssen immer eingehalten werden.
- Am Platz in der Gastronomie darf die Maske abgenommen werden.
- In Clubs und Diskotheken, die sich für die 2G plus-Regel (geimpft oder genesen plus negativer Test) entscheiden, darf die Maske abgenommen werden.