Kontaktnachverfolgung: Wen die Stadt anruft - und wen alles nicht

Das Gesundheitsreferat erklärt, wer im Falle eines positiv-Kontakts angeschrieben wird - und wen der Infizierte alles anschreiben muss. Wer Kontakt hatte, soll sich selbst testen.
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Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek bei einer Pressekonferenz. (Archivbild)
Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek bei einer Pressekonferenz. (Archivbild) © Daniel von Loeper

München - Die Kontakte von Menschen nachzuverfolgen, die mit Corona infiziert sind, hat das Gesundheitsamt in den vergangenen Wochen überfordert. Nun hilft die Bundeswehr.

Trotzdem weist das zuständige Gesundheitsreferat (GSR) darauf hin, dass man sich bei der Kontaktnachverfolgung in der derzeitigen Lage auf bestimmte Personenkreise konzentrieren müsse. Das sei auch vom Freistaat so vorgeschrieben.

Unter anderem mit SMS werden Infizierte angeschrieben.
Unter anderem mit SMS werden Infizierte angeschrieben. © AZ

Diese Personen kontaktiert das Gesundheitsreferat

Hintergrund ist, dass laut Referat derzeit viele Bürger das Gesundheitsamt kontaktieren, die Kontakt zu einem Infizierten hatten. Das Gesundheitsreferat konzentriert sich bei der Kontaktverfolgung derzeit auf diesen Personenkreis:

  • Menschen, die mit einem Infizierten in einem Haushalt leben.
  • Personen mit Kontakt zu gefährdeten Menschen, also Menschen, die in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Altenheimen, Obdachlosenunterkünften, Asylunterkünften oder in Justizvollzugsanstalten oder bei ambulanten Pflegeheimen arbeiten.

Das mache ich, wenn ich Kontakt mit einem Infizierten hatte

Alle übrigen Kontakte werden nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert. Der Infizierte selbst soll seine Kontaktpersonen benachrichtigen, so das GSR.

Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte, soll laut GSR die eigenen Kontakte reduzieren und sich per Schnelltest selber testen (lassen). "Achten Sie auf Krankheitssymptome von Covid-19. Wichtig: Solange keine Krankheitszeichen auftreten und die durchgeführten Corona-Tests negativ sind, muss kein Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden und es besteht keine Quarantänepflicht.

Krankenkassendaten aktuell halten

Zudem solle man seine Daten bei der Krankenkasse aktuell halten. Sind auf der Krankenkassenkarte etwa veraltete Adress-Daten hinterlegt, geht viel kostbare Zeit bei der Ermittlung der korrekten Daten verloren.

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Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek (SPD): "Helfen Sie mit, dass das Gesundheitsamt Sie schnell erreichen kann, falls Sie positiv getestet werden. Dann bekommen Sie schnell Unterstützung und die nötigen Hinweise. Informieren Sie bitte auch schnell Ihre Kontaktpersonen, damit diese sich kostenlos testen lassen und ihrerseits isolieren können. Nur so können wir die Infektketten unterbrechen und die Pandemie wieder in den Griff kriegen, denn dafür müssen wir neue Ansteckungen verringern und das geht jetzt nur noch, indem jeder mithilft und sich an die Regeln hält."

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8 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • BBk am 19.11.2021 06:53 Uhr / Bewertung:

    Das Zeigt die Hilflosigkeit der Stadt, die uns allen schadet Oh ihr unprofessionellen städtischen Nichtskönner! Wenn es nicht so ernst wäre könnte man lachen.

  • 60er pauli am 18.11.2021 17:00 Uhr / Bewertung:

    Blödsinn !!!
    Mein Sohn hat eine tochter ( unter 12 ) die sich angesteckt hat .
    Als er bei der hotline anrief wurde ihm gesagt die kleine isolieren und Quarantäne ,er und frau können weiter arbeiten gehen da sie ja geimpft sind !
    Soll dann das Kind ins Zimmer gesperrt werden ???
    Normal sollte doch egal ob geimpft oder nicht das Elternpaar dann auch zuhause bleiben oder ?
    Die beiden haben sich freiwillig jeden tag getestet .
    Sie haben sich nicht angesteckt und der kleinen ging es bis auf bisschen husten gut .
    Jetzt ist alles wieder gut .
    Das schlimme ist ja das an der hotline menschen sitzen die selbst völlig überfordert sind .

  • marshal am 18.11.2021 17:48 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von 60er pauli

    Für geimpfte Kontaktpersonen gibt es keine Quarantäne. Das gilt seit Sommer. Erst wenn diese Symptome zeigen, müssen sie sich testen lassen und dann in Quarantäne. Insofern stimmt die Aussage der Hotline.

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