Münchner Serieneinbrecher steht vor Gericht

An mindestens neun Einbrüchen in München und Umgebung soll Fred K. (34) beteiligt gewesen sein. Nun steht der Albaner in München vor Gericht. Aber reichen die Beweise für eine Verurteilung?
John Schneider |
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Vor Prozessbeginn: Der Angeklagte (mit Dolmetscher) grüßt seine Angehörigen.
Sigi Müller Vor Prozessbeginn: Der Angeklagte (mit Dolmetscher) grüßt seine Angehörigen.

München - Die DNA-Spur an einem Stein und Fußspuren an den Tatorten könnten wichtige Indizien im Prozess gegen den angeklagten Fred K. (34) werden. Der Albaner soll als Mitglied einer Einbrecherbande in neun Fällen an Einbrüchen in Wohnhäuser von München bis Friedberg beteiligt gewesen sein.

Die Bande ging meist so vor, dass zunächst die Häuser der Gegend ausgekundschaftet wurden. Wenn ein reichlich Beute versprechendes Anwesen gefunden und niemand da zu sein schien, schritt die Bande zur Tat. Einer warf mit einem Stein Fenster oder Terrassentür ein oder hebelten diese auf. Dann wurden die Objekte nach Wertvollem durchkämmt.

Angeklagter ist Mitglied einer Einbrecherbande

Der Tatbeitrag von Fred K. war unterschiedlich, sagen die Ermittler. Er fuhr die Bande teilweise zum Tatort, stand Schmiere, soll aber in einigen Fällen auch beim eigentlichen Einbruch geholfen haben.

Laut Anklage wurden in nur sieben Tagen neun Häuser von den Einbrechern ins Visier genommen. Der erste Fall trug sich in Bonstetten (bei Augsburg) zu. Dort fanden die Einbrecher unter anderem Goldketten, Ringe und Goldbarren. Wert der Beute: 8.875 Euro. Dazu kommt ein Sachschaden von fast 1.000 Euro.

Seine Komplizen wurden bereits zu langen Haftstrafen verurteilt. Das könnte auch Fred K. blühen. Sein Anwalt Roland Autenrieth erklärt zu Prozessbeginn, dass sein Mandant zunächst keine Angaben machen werde.

Komplizen bereits verurteilt

Also hört sich die Strafkammer unter dem Vorsitz von Gilbert Wolf zunächst einen Ermittler an. Der berichtet unter anderem von einer Verkehrskontrolle bei der auch Fred K. im Auto der Einbrecher saß. Doch damals konnte ihm offenbar noch keine Verbindung zu den Einbrüchen nachgewiesen werden.

Das änderte sich erst neun Monate später. Nun erließ das Amtsgericht einen Haftbefehl, der im Sommer 2018 zum Erfolg führte. Seit September sitzt der Mann nun in U-Haft.

Ob die ermittelten Indizien für eine Verurteilung des 34-Jährigen reichen? Der Prozess wird fortgesetzt.

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