Update

Münchner Restaurants klagen vergeblich gegen Alkohol-Ausschankverbot

Wegen der neuen Corona-Auflagen gilt ab 22 Uhr das Alkoholverbot auch in der Gastro. Dagegen klagen nun zwei Münchner Restaurants per Eilantrag – und scheitern.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
27  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
In München gilt ab 22 Uhr das Alkoholverbot auch in der Gastro. Dagegen wird nun geklagt. (Symbolbild)
In München gilt ab 22 Uhr das Alkoholverbot auch in der Gastro. Dagegen wird nun geklagt. (Symbolbild) © Christoph Soeder/dpa

München - Zwei Münchner Restaurants gehen gerichtlich gegen das von der Stadt verhängte Alkohol-Ausschankverbot nach 22.00 Uhr in Gaststätten vor. Entsprechende Eilanträge seien am Mittwoch und Donnerstag beim Verwaltungsgericht München eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher.

Die Anwälte der Restaurants halten die Regelung der Stadt für rechtswidrig. Sie differenzierten nicht zwischen unterschiedlichen Betrieben wie Speiserestaurants und Schankgaststätten, sagte Anwalt Christian Mayer von der Kanzlei Noerr LLP.

In einem Restaurant, in dem fünf oder sechs Gänge serviert würden, wollten die Gäste unter Umständen auch nach 22.00 Uhr gerne noch Getränke bestellen, argumentierte Mayer. Wenn das nicht mehr möglich sei, blieben die Kunden womöglich ganz weg. Dabei ändere sich die Situation um 22.00 Uhr gegenüber einem früheren Zeitpunkt nicht; das Infektionsrisiko erhöhe sich nicht. "Die Leute sitzen am Tisch, essen und trinken - und bleiben auf ihrem Platz sitzen", sagte Mayer. Dabei gälten stets die üblichen strengen Regeln für die Gastronomie.

Gericht lehnt Gastro-Antrag ab

Mit den Eilanträgen wollten die Anwälte erreichen, dass das Verbot umgehend - vor einer Entscheidung über die eigentliche Klage - außer Kraft gesetzt wird. Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht München den Eilantrag gegen das Alkohol-Ausschankverbot nach AZ-Infos jedoch abgelehnt.

Lesen Sie auch

Grund für die neue Allgemeinverfügung der Stadt mit dem Alkoholverbot und weiteren Maßnahmen waren die steigenden Corona-Zahlen und die Überschreitung des Inzidenz-Grenzwerts von 50 Infektionen binnen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner in der Landeshauptstadt. Zuvor hatte die Stadt teils den Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen und den Genuss im Freien an bestimmten Plätzen eingeschränkt, nun gelten Einschränkungen erstmals auch in der Gastronomie.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
27 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • misterwinglet am 15.10.2020 21:19 Uhr / Bewertung:

    es wird immer absurder... bitte endlich die Menschen in Ruhe lassen und aufhören zu schikanieren

  • Wendeltreppe am 15.10.2020 20:48 Uhr / Bewertung:

    Prima Entscheidung des Gerichts!

  • Ludwig III am 15.10.2020 23:33 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Wendeltreppe

    Wir haben sie gar nicht erfahren, diese Entscheidung. Nur dass es keine geben soll. Ohne Grund.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.