Münchner Mieterverein: Online-Petition gegen Medizintouristen

Der "Medizintourismus" in München boomt - sehr zum Ärger der Wohnungssuchenden in München. Für unerlaubte Weitervermietung drohen derweil hohe Strafen.
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Untervermietungen an Medizintouristen heizen die Situation auf dem angespannten Münchner Wohnmarkt weiter an.
dpa Untervermietungen an Medizintouristen heizen die Situation auf dem angespannten Münchner Wohnmarkt weiter an.

München - Ein paar Euro dazuverdienen, indem man die eigene Wohnung als "Feriendomizil" im Internet anbietet. Nicht nur zur Wiesn boomt das nicht immer legale Geschäftsmodell in München. Immer häufiger werden Wohnungen ohne Erlaubnis oder Baugenehmigung an sogenannte "Medizintouristen" vermietet.

Das Problem: Diese Wohnungen fehlen damit dauerhaft auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt! Genau gegen solche Fälle will der Mieterverein München nun verstärkt vorgehen. Noch bis Ende März läuft eine Online-Petition des Mietervereins, die sich an den Stadtrat richtet, um diese Fälle konsequent zu ahnden.

Die Forderung des Mietervereins ist klar: Eine Verschärfung und vor allem entschlossene Durchsetzung der Zweckentfremdungssatzung der Stadt München. Dies würde auch drastische finanzielle Strafen beinhalten. So beträgt der maximale Rahmen für Bußgelder in solchen Fällen 50.000 Euro. Bisher haben 1.240 Personen die Petition unterzeichnet. (Stand: 8.3.2016) Als Ziel hat der Münchner Mieterverein 2.000 Unterschriften angegeben.

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Bußgeld von bis zu 500.000 Euro

 

Bereits 2014 reagierte die Lokalbaukommission der Stadt auf die steigende Anzahl an Untervermietungen. So wurde im November 2014 ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe gegen eine Firma verhängt, weil sie zahlreiche Wohnungen angemietet hatte, um diese kurzfristig an Touristen für die Zeit ihrer medizinischen Behandlung in München zu vermieten.

Diese gewerbliche Art der Vermietung von Wohnraum an Personen, die sich nur vorübergehend in München aufhalten, entspricht baurechtlich einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung. Verstöße gegen die Bayerische Bauordnung können mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

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Daneben kann diese Vermietung auch gegen die Zweckentfremdungsverordnung der Stadt verstoßen, wonach Wohnraum nicht ohne Weiteres für gewerbliche Zwecke umgewandelt werden darf. Vor Gericht wurde die Auffassung der Lokalbaukommission im vorliegenden Fall dem Grunde nach bestätigt. Das Urteil des Amtsgerichts ist inzwischen rechtskräftig (Az.:1112 Owi 254 Js 140582/15).

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