Münchner Hohenzollernkarree wird in Karlsruhe verhandelt
München - Es wird ernst: Am Donnerstag wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe über einen Münchner Mietfall entscheiden. Der Mieterverein hatte eine Musterfeststellungsklage eingereicht und auch gewonnen - ein Novum im deutschen Mietrecht. Nun geht es in die letzte Instanz.
Vor Gericht: Drastische Mieterhöhung im Hohenzollernkarree in Schwabing
Der Hintergrund: Der Eigentümer des Hohenzollernkarrees in Schwabing hatte die drastische Mieterhöhung für mehr als 130 Mieter mit einer Modernisierung begründet, die kurz vor Jahresende 2018 angekündigt wurde, aber erst zwei Jahre später umgesetzt werden sollte. Seit 2019 gilt neues Recht, wonach nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden darf.
Nach Ansicht des Mietervereins ging es dem Immobilien-Unternehmen darum, "gerade noch altes Recht abgreifen" zu können. Laut Mieterverein macht das für Mieter einen großen Unterschied aus: Ein betroffenes Ehepaar hätte nach altem Recht 729 Euro mehr an Miete pro Monat bezahlen müssen. Nach neuem Recht erhöht sich die Miete um maximal rund 230 Euro im Monat.
Bundesgerichtshof entscheidet: Mietervereins-Geschäftsführer Rastätter hofft
Darum hatte der Verein Musterfeststellungsklage eingereicht und vom Oberlandesgericht (OLG) München Recht bekommen. Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung sei zu lang, sagte der Vorsitzende Richter im Oktober 2019. Gegen diese Entscheidung legte das Immobilien-Unternehmen Revision ein. Am Donnerstag wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. Die Verhandlung ist auf 10.30 Uhr angesetzt.
"Wir sind sehr zuversichtlich, dass auch der Bundesgerichtshof im Sinne der Mieterinnen und Mieter entscheiden wird", sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. Die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit November 2018. Seither kann ein Verband stellvertretend für Verbraucher etwa gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen. Die Verbraucherklage soll es ihnen leichter machen, an Schadenersatz zu kommen.