Münchner Fußballer prügelt sich auf A9 bei Ingolstadt: Zwei Wochen Arrest

Ein 19-jähriger Münchner Vertragsfußballer ist wegen Körperverletzung verurteilt worden. Der Mann prügelte sich mitten auf der Autobahn - und verhielt sich auch sonst eher wie ein Rüpel.
AZ/ls |
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Ein 19-jähriger Münchner Vertragsfußballer ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung unter anderem zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt worden. Der Mann prügelte sich mitten auf der Autobahn - und verhielt sich auch sonst eher wie ein Rüpel.

München - Sportler sollten eigentlich Vorbilder sein, gerade wenn sie angehende Profis sind. Ein 19-jähriger Vertragsfußballer aus München ist aber alles andere. Er wurde im Januar vom Amtsgericht wegen wegen vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Wochen Dauerarrest, drei Beratungsgesprächen bei der Stadt München und der Teilnahme an einem Vortrag des Instituts für Rechtsmedizin zu den Folgen von Gewalt verurteilt. Außerdem muss er acht Monate auf seinen Führerschein verzichten.

Faustschläge auf dem Standstreifen

Was war passiert? Zwei Fälle wurden vor Gericht verhandelt. Geklagt hatte ein Echinger, mit dem sich der 19-Jährige auf der A9 im November 2015 erst einen verbalen Streit lieferte und dann handgreiflich wurde. An diesem Tag fuhr der junge Mann mit dem Auto seines Vaters auf der A9 bei Ingolstadt. Es herrschte stockender Verkehr, was der Jungfußballer offensichtlich gar nicht gut fand. Er überholte deswegen auf dem Standstreifen. Im Bereich der Ausfahrt Ingolstadt-Nord wollte er dann wieder einscheren - das aber verhinderte der spätere Geschädigte und Kläger. Daraufhin scherte der 19-Jährige ein Auto vor dem Fahrzeug des Klägers in die Fahrzeugkolonne ein und brachte danach den BMW abrupt zum Stehen. Er blockierte damit die Autobahnabfahrt.

Nun stieg der junge Münchner zusammen mit seinen beiden Mitinsassen aus und rannte auf den Opel des Geschädigten zu. Dieser stieg ebenfalls aus. Es kam erst zu einem Wortgefecht, dann flogen die Fäuste. Auch die Begleiterin des Klägers bekam dabei einen Schlag ins Gesicht ab.

Der Geschädigte wollte daraufhin flüchten, rutschte aber auf dem Seitenstreifen aus. Das nutzten dann der 19-Jährige und seine Begleiter aus: Sie traten auf den am Boden liegenden Mann ein - "in Fußballermanier", wie die Richterin später feststellt. Danach flüchteten sie. Pech nur, dass eine Zeugin das gesamte Geschehen mit ihrem Handy gefilmt hatte. Die Aufnahmen wurden vor Gericht verwertet.

Zwei Monate später erneut auffällig

Der Angeklagte musste sich vor Gericht auch für eine Tat verantworten, die er keine zwei Monate nach seiner Rüpel-Attacke auf der Autobahn beging. Am dritten Januar war er wieder mit dem Auto seines Vaters unterwegs. Er fuhr deutlich zu schnell und hielt zu wenig Sicherheitsabstand, weswegen er auf einen vor ihm fahrenden Audi auffuhr. Eine Insassin im Audi erlitt bei dem Unfall Schmerzen und ein Schleudertrauma.

Der 19-Jährige verhielt sich auch in diesem Fall komplett aggressiv. Er beschimpfte den Fahrer des Audi so massiv, dass dieser sich anfangs nicht traute, aus seinem Auto auszusteigen. "Ich habe ein Auto kommen sehen, das sehr hochtourig fuhr. Der BMW schoss an mir vorbei. Nach meiner Einschätzung hatte der BMW etwa 100 km/h drauf. Er fuhr vor und hatte erst im letzten Augenblick gebremst und hat dann den Audi gerammt. Alle Beteiligten fuhren dann auf die rechte Spur. Der BMW-Fahrer war schon ausgestiegen und hat auf den Geschädigten eingeschrien. Ich habe nur gehört: 'Warum kannst Du Arsch denn net auf die Seite fahren?'", sagte ein Zeuge vor Gericht aus.

Richterin: "Hohes Aggressionspotential"

Beide Taten genügten der Richterin, um dem Fußballer neben seiner strafrechtlichen Veruteilung auch den Führerschein temporär zu entziehen. Unter anderem heißt es im Urteil: "Nur weil der Geschädigte dem Angeklagten keine Lücke gelassen hat, kam es überhaupt zu dem Aggressionsausbruch - ein nichtiger Anlass, der täglich im Straßenverkehr vorkommt. Eine besondere Rolle spielt dabei, dass der am Boden liegende Geschädigte (…) massiv getreten wurde. Diese massive Reaktion des Angeklagten auf eine alltagstypische Verweigerungssituation des Geschädigten (…) zeigt, dass er ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. (…) Offenkundig hatte der Angeklagte seine Emotionen nicht unter Kontrolle und weist damit auch bestimmte charakterliche Mängel auf, die darauf hindeuten, dass der Angeklagte ohne eine Auszeit vom Straßenverkehr eine Gefährdung für die Verkehrssicherheit bedeutet.(…) In der Tat vom 03.01.2016 scheint noch einmal das hohe Aggressionspotential des Angeklagten auf, der offenkundig nicht mit Stresssituationen im Straßenverkehr umgehen kann."

Das Urteil ist rechtskräftig.

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