Münchner fällt mit Bierbank um – Gericht: Biergarten trägt keine Schuld

Ein Münchner fordert nach einem Sturz von der Bierbank Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Betreiberin eines Biergartens. Das Amtsgericht München weist die Klage zurück.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
11  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Gericht wies die Klage ab. (Archivbild)
Das Gericht wies die Klage ab. (Archivbild) © Sven Hoppe/dpa

München - Ein Münchner, der im Sommer 2021 mit einer Bierbank umgekippt ist, bekommt weder Schadensersatz noch Schmerzensgeld: Das Münchner Amtsgericht wies die Klage auf Zahlung von 1.049,46 Euro für Arztkosten und 500 Euro Schmerzensgeld ab. 

Das war passiert: Der Kläger besuchte vor über einem Jahr gemeinsam mit Lebensgefährtin und Tochter einen Biergarten in Sendling. Beim Besuch kippte die Bierbank, auf der er mit seiner Tochter saß, um, nachdem diese aufgestanden war. Der Mann stürzte gegen einen Baum und erlitt Prellungen und Abschürfungen am Ober- und Unterarm sowie eine Prellung des Ellbogens. 

Nach Bierbank-Sturz: Drei Wochen ambulante ärztliche Behandlung

Er habe sich drei Wochen lang in ambulante ärztliche Behandlung begeben müssen und vier Wochen lang starke Schmerzen gehabt, sagte der Münchner dem Gericht. Von der Betreiberin des Biergartens forderte er den Ersatz für die Arztkosten sowie Schmerzensgeld. Die geforderten 500 Euro seien dabei das absolute Minimum, eigentlich stünden ihm 800 Euro zu, findet der Kläger. Die Betreiberin habe nämlich ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt: Die Bierbank sei nur umgekippt, weil die Bodenunterlage der Bierbank zu kurz gewesen sei und der Standbügel deshalb fünf Zentimeter in der Luft gestanden habe. 

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Die Beklagte gab an, die Bierbänke würden vom Personal immer wieder in Augenschein genommen und seien ordnungsgemäß hingestellt werden. Es könne jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Gäste die Bänke verstellt hätten. Die Biergartenbesucher müssten diese daher selbst überprüfen und im Zweifel neu platzieren. Daher liege keine Verkehrspflichtverletzung vor. 

Amtsgericht München weist Klage vollumfänglich ab

Das Amtsgericht München gab der Beklagten recht und wies die Klage vollumfänglich ab. In der Begründung heißt es, der Kläger hätte "nachweisen müssen, dass eine Verkehrspflichtverletzung der Beklagten ursächlich für seinen Sturz und damit seine Verletzungen gewesen ist. Dieser Nachweis ist dem Kläger zur Überzeugung des Gerichts nicht gelungen".

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
11 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • 29 in München am 18.09.2022 22:43 Uhr / Bewertung:

    Hätte man die Bierbank richtig gegendert: "die Bierbank*er", dann wäre das nicht passiert.

  • Knitterface am 18.09.2022 12:45 Uhr / Bewertung:

    Für eigene Blödheit einen Schiligen suchen, ist ein weit verbreiteter Sport.

  • Captown am 18.09.2022 11:15 Uhr / Bewertung:

    Dummheit kennt keine Grenzen, aber verdammt viele Menschen!

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.