Münchner Amtsgericht: Azubi nach Widerstand gegen Beamte verurteilt

Weil er sich mit Händen und Füßen gegen eine Polizeikontrolle gewehrt hat und auch verbal nicht gerade zimperlich war, muss ein 15-Jähriger eine Woche in Jugendarrest. Und einen Entschuldigungsbrief schreiben.
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Das Urteil ist rechtskräftig.
dpa Das Urteil ist rechtskräftig.

München - Ziemlich sinnlos war der Widerstand gegen Polizeibeamte eines 15-jährige Azubis für Garten- und Landschaftsbau im Oktober 2015. Das Jugendgericht hat den den Heranwachsenden nun nämlich deswegen und wegen versuchter Körperverletzung sowie Beleidigung zu einer Woche Dauerarrest. Außerdem muss der Azubi an die geschädigten Polizeibeamten einen zweiseitigen handschriftlichen Entschuldigungsbrief schreiben.

Am 29. Oktober 2015 gegen 2 Uhr nachts war der 15-Jährige in der Schwanthalerstraße unterwegs. Dort beobachten ihn zwei Polizisten, wie er zwei Mülltonnen auf die Straße trat. Als die Beamten den Halbstarken kontrollieren wollten, weigerte er sich, seinen Ausweis zu zeigen.

Schlimme Beleidigung: "Koteletten-Depp"

Gegen eine Durchsuchung seitens der Polizisten wehrte sich der Azubi und schlug mit seinem Ellenbogen gezielt gegen den Kopf eines der beiden Polizisten, außerdem trat er mit den Beinen nach den den Beamten. Auf dem Weg zur Wache spuckte er dann auch noch auf die beiden und beleidigte insgesamt neun Kollegen mit den Worten: "Hurensöhne, Wichser, scheiß Bullen, ihr Scheiß Bullen, ihr seid alle hässlich, fickt euch, fick deine hässliche Freundin, Koteletten-Depp".

In der Verhandlung sagte der Angeklagte: "Ich kann mich nicht mehr gut erinnern, ich war stark alkoholisiert. Wir kamen aus der Bar und ich kann mich nicht mehr daran erinnern. Es tut mir extremst leid, wenn es so gewesen ist, aber ich weiß nicht, was da los war. Ich weiß nur noch, dass wir aus der Bar raus sind, ich setzte mich hin, es ging mir nicht gut. Ich bin dann wieder in der Ausnüchterungszelle aufgewacht. Mehr weiß ich nicht."

Das Gericht berücksichtige bei der Bemessung der Strafe, dass der 15-Jährige den Vorfall eingeräumt hat, infolge des Alkohols enthemmt war und sich in der Verhandlung bei den Polizisten mündlich entschuldigt hat. Zu seinen Lasten wertete es, dass er bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte aufgefallen ist.

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