München: Wann muss man Schneeräumen?

München - Eine Radlerin, die auf einer Eisfläche vor einem Geschäft stürzte, bekam vor Gericht 3.000 Euro zugesprochen. Aber welche Regeln gelten für Grundstücksbesitzer in der Stadt?
Wann müssen Sie in München zur Schaufel greifen?
Außerhalb des Vollanschlussgebietes (dieses reicht ungefähr bis zum Mittleren Ring und schließt den Pasinger Kern mit ein) sind Grundstücksbesitzer oder die Unternehmen, die sie damit beauftragen, verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. So sieht es jedenfalls die Straßenreinigungs- und –sicherungsverordnung der Stadt vor.
Als Eigentümer müssen Sie deshalb von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr (am Sonn- und Feiertag ab 8 Uhr) den Gehweg von Schnee frei halten, bei Glätte mit Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen. Nur bei Spielstraßen und Fußgängerzonen übernimmt die Stadt im gesamten Stadtgebiet den Winterdienst, heißt es in einer städtischen Online-Info zum Winterdienst.
Was passiert, wenn man nicht räumt?
Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, muss mit Geldbußen rechnen. Noch teurer wird’s, wenn jemand durch mangelhaftes Schaufeln, Streuen oder Enteisen stürzt und zu Schaden kommt. Dann haftet der Schaufel-Muffel.