München: Initiative erstattet Strafanzeige wegen Hauptbahnhof-Abriss!

München - Die Begründung für die Strafanzeige steht ganz oben auf dem Dokument: "Zerstörung eines öffentlichen Denkmals". Gemeint ist damit das Großprojekt Abriss und Neubau des Hauptbahnhofs. "Hier wird ein Schwarzbau geradezu öffentlich zelebriert", schimpft Karl Hofmann, Vorsitzender der Initiative Münchner Architektur und Kultur (AKU).
Der Bamberger Denkmalrechtsexperte Dieter Martin, ein Mitglied der AKU sowie ein Münchner Bürger haben jetzt Strafanzeige erstattet – gegen die Deutsche Bahn, Stadtbaurätin Elisabeth Merk (parteilos) sowie den Chef des Landesamtes für Denkmalpflege (LFD), Mathias Pfeil.
Streitpunkt: Baudenkmaleigenschaft des Hauptbahnhofs
"Die Beseitigung eines Baudenkmals ist erlaubnispflichtig", heißt es in der Strafanzeige. Obwohl der Abbruch des Hauptbahnhofs noch nicht abgeschlossen ist, sei zumindest schon jetzt die Denkmaleigenschaft zerstört.
Dabei fehle die nötige Genehmigung für den Abriss – bis heute, begründet Dieter Martin die Strafanzeige. Dass eine Erlaubnis für den Abriss nie erteilt wurde, hätten Rückfragen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde ergeben.
München: Täglich verschwindet ein Stück Hauptbahnhof
Die Bahn hält dagegen. "Für den Abbruch liegt eine gültige Planfeststellung vor, die aus einem öffentlichen Planfeststellungsverfahren hervorgegangen ist", sagt ein Sprecher der Bahn auf Anfrage der AZ. Somit liege eine rechtskräftige Grundlage für den Abbruch vor. "Beim Empfangsgebäude stehen lediglich die Uhr und das Relief am ehemaligen Haupteingang unter Denkmalschutz", sagt der Sprecher. Das Relief sei abgenommen und eingelagert worden und finde im neuen Gebäude einen Platz. Ein Sprecher des Planungsreferats beteuert: "Es steht seit langem fest, dass es sich nicht um ein Baudenkmal handelt."
Mangelnde Prüfung der Denkmaleigenschaften?
Dass die Denkmaleigenschaften ausreichend geprüft wurden, bezweifelt Martin stark. Hinzu kommt: Der Text für die Planfeststellung ist nicht öffentlich zugänglich. "Da Bahn, Stadt und das LFD die Denkmaleigenschaft des Hauptbahnhofs leugnen, unterstelle ich, dass diese in das Planfeststellungsverfahren weder eingebracht noch berücksichtigt wurde", sagt Martin. Er selbst habe die Denkmaleigenschaften in einer eigenen Studie eindeutig nachweisen können.
Hofmann vom AKU sieht auch das Rathaus in der Pflicht: "Beim illegalen Abriss des Uhrmacherhäusls gab es einen riesen Protest vonseiten der Kommunalpolitik einschließlich OB Dieter Reiter." Man könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass "bei den Großinvestoren plötzlich alle kuschen".
Lesen Sie hier den AZ-Kommentar zum Thema: Ein echtes Drama
Lesen Sie auch: Hauptbahnhof - Erster Schritt für einen Verbindungssteg