München: Heidenspaß-Party von KVR genehmigt

Das Bayerische Feiertagsgesetz verbietet eigentlich Tanzveranstaltungen an stillen Feiertagen: Vor zehn Jahren klagte sich der "Bund für Geistesfreiheit" (BfG) durch alle Instanzen und bekam letzten Herbst recht. Jetzt genehmigt auch das KVR die Heidenspaß-Party im Oberangertheater.
von  az
Das KVR genehmigt die "Heidenspaß-Party" an Karfreitag.
Das KVR genehmigt die "Heidenspaß-Party" an Karfreitag. © dpa

München - Der "Heidenspaß-Party" am Karfreitag im Münchner Oberangertheater steht nun nichts mehr im Wege, teilte der "Bund für Geistesfreiheit" München mit. Das KVR hat sein O.K. gegeben.

Der BfG setzt sich für die strikte Trennung von Kirche und Staat ein. Das war auch der Hintergrund der Party, der vor zehn Jahren das KVR seine Genehmigung versagte, weil eben das Bayerische Feiertagsgesetz Tanzveranstaltungen am Karfreitag verbietet.

Um die aus ihrer Sicht problematische Regelung gerichtlich prüfen zu lassen, hatte die Gruppierung 2007 die Veranstaltung in einem Münchner Theater überhaupt erst organisiert. Die geplante Party wurde aber - wie abzusehen war - vom Kreisverwaltungsreferat verboten. Der Fall ging vors Münchner Verwaltungsgericht, dann vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und auch vor das Bundesverwaltungsgericht - alle gaben dem KVR recht.

Erst das Bundesverfassungsgericht urteilte: Die "Heidenspaß-Party" hätte erlaubt werden müssen, weil es den Veranstaltern nicht nur um Spaß oder kommerzielle Interessen ging. Die Veranstaltung hätte die öffentliche Meinungsbildung und Weltanschauungen berührt.

Motto: "10 Jahre verboten - jetzt erlaubt!"

"Vor 10 Jahren hatte das KVR die gleiche Veranstaltung noch untersagt mit Verweis auf die Unvereinbarkeit mit dem bestehenden Bayerischen Feiertagsgesetz und seinen rigorosen Bestimmungen in Bezug auf die Stillen Tage. Dem BfG München wurde mit einem Bußgeldbescheid die höchstzulässige Bußgeldsumme von 10.000 € zur Zahlung bei Zuwiderhandlung angedroht. Umso mehr freuen wir uns, dass am zehnten Geburtstag unserer Klage nach dem Urteil aus Karlsruhe eine Feier im Sinne des BfG München möglich ist", freut sich Assunta Tammelleo, die stellvertretende Vorsitzende.

Unter dem Motto "10 Jahre verboten - jetzt erlaubt!", kann also an diesem Karfreitag das Tanzbein geschwungen werden.

Seit dem Urteil des Gerichts sind an Karfreitag Feier-Ausnahmen möglich. Allerdings nur wenn Heidenspaß-Partys und Freigeister-Tanzveranstaltungen Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum sind. Und das trifft hier auch nach Meinung des KVR zu.

Der BfG rechnet damit, dass das Oberangertheater für den großen Besucherandrang zu klein sein wird.

Das Programm der "Heidenspaß-Party"

Das Fest beginnt um 15.00 Uhr cineastisch mit der Vorführung des Films "Wer früher stirbt, ist länger tot". Im Anschluss wird das traditionelle "Karfreitags-Schokoladenbuffet" des BfG München eröffnet, gefolgt von der Verleihung des Kunstpreises "Der Freche Mario".

Um 19.00 Uhr startet das Abendprogramm mit Comiclesungen von Ralf König und Piero Masztalerz.

Nach einem "Karfreitags-Tango" gibt's ab 21.00 Uhr das "Karfreitags-Schmankerl-Buffet". Anschließend wird Michael Schmidt-Salomon das "Wort zum Karfreitag" sprechen und den "humanistischen Tanzsegen" erteilen.

Unter dem Motto "Tanz den Karfreitag!" soll dann ab 21.30 Uhr das Tanzbein geschwungen werden.

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