München: Gericht bestätigt Haftstrafe für Vergewaltiger mit Wolfsmaske

Ein Mann, der ein elfjähriges Mädchen vergewaltigte, ist zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht in München bestätigte dies nun. Zudem muss der 47-Jährige 35.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
AZ/dpa |
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Der Angeklagte wird von seinem Anwalt Adam Ahmed zu seinem Platz auf der Anklagebank geleitet. (Archivbild, März 2023)
Der Angeklagte wird von seinem Anwalt Adam Ahmed zu seinem Platz auf der Anklagebank geleitet. (Archivbild, März 2023) © Sven Hoppe/dpa

München - Das Landgericht München I hat eine Strafe von zwölf Jahren Haft für einen Mann bestätigt, der ein elfjähriges Mädchen mit einer Wolfsmaske verkleidet vergewaltigt hatte.

Die Richter verurteilten ihn am Freitag zudem, ein Schmerzensgeld von 35.000 Euro an das Opfer zu zahlen. Zudem verhängten sie abermals die Sicherungsverwahrung über den 47-Jährigen.

Vergewaltiger mit Wolfsmaske zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt

Der in einer psychiatrischen Klinik untergebrachte Mann war bereits 2021 zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Gegen das Urteil ging die Verteidigung in Revision und bekam teilweise Recht.

Der Bundesgerichtshof hob zwar nicht den Schuldspruch als solchen auf, rügte aber die Begründung des Gerichts für die Höhe der Strafe und verwies den Fall zurück nach München. Im aktuellen Verfahren wurde daher nicht die Schuldfrage, sondern lediglich das Strafmaß verhandelt.

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Wolfsmaske sorgte bundesweit für Schlagzeilen

Laut Gericht hatte der einschlägig vorbestrafte Mann im Sommer 2019 der Elfjährigen in München aufgelauert, sie in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt.

Die Tat machte vor allem deshalb bundesweit Schlagzeilen, weil der Angreifer dabei eine Wolfsmaske trug, die er eigens für die Tat gekauft hatte.

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6 Kommentare
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  • Annamirl am 05.05.2023 17:31 Uhr / Bewertung:

    Der Verteidiger soll das Bestmögliche für seinen Mandanten herausholen. 12 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung sind schon heftig. Da versucht man halt einmal, ob da nicht doch noch was geht. Der Täter hatte ja nichts mehr zu verlieren. Er steht jetzt genau so da wie vorher auch.

  • Besserwisser111 am 05.05.2023 21:47 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Annamirl

    Na ja, heftig ist was der Typ mit dem Mädchen gemacht hat. Er hat ihr Leben und das Leven ihre Familie ruiniert. Er war sogar vorgestraft....War es für Sue eine zu heftige Strafe??? Unfassbar! Er sollte nicht mehr frei sein

  • Dr. Right am 06.05.2023 08:22 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Besserwisser111

    Der wird mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr rauskommen. Sexualstraftäter haben - soweit ich weiß - die schlechtesten Zukunftsprognosen. Und Psychologen, die die Verantwortung einer Freilassung übernehmen würden, muss man auch erstmal finden. Es ist sogar im Bereich des Möglichen, dass der Täter selbst lieber weggesperrt bleiben möchte, weil er sich bewusst ist, dass er seine Triebe nicht im Griff hat.

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