München: Für den Pass ins Umland? Geht nicht!

Volle Bürgerbüros: Das KVR reagiert auf die CSU-Anfrage – und sieht das Potenzial anderswo.
von  AZ/ee
Thomas Böhle: "Ein Stadtviertel ist dann lebendig, wenn sich Kneipen und Wohngebäude mischen. Aber genau dann ist auch Respekt vor der Wohnbevölkerung gefragt."
Thomas Böhle: "Ein Stadtviertel ist dann lebendig, wenn sich Kneipen und Wohngebäude mischen. Aber genau dann ist auch Respekt vor der Wohnbevölkerung gefragt." © imago/Martin Müller

München - Überlastete Bürgerbüros mit teils monatelangen Wartezeiten oder Terminausfälle wegen IT-Pannen: Im Mai hatten die Stadträte Anja Burkhardt (CSU) und Marian Offman (damals noch CSU, jetzt SPD) beim Kreisverwaltungsreferat nachgefragt, ob es nicht möglich sei, für Angelegenheiten wie einen neuen Pass ins Umland zu fahren.

Die AZ hatte bereits damals nachgefragt und die Antwort von Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle (SPD) erhalten, dass dies allein aus rechtlichen und technischen Gründen nicht möglich sei.

Offizielles KVR-Statement

Jetzt führt er in einer offiziellen Antwort weiter aus: Für die Zustellung eines neuen Passes sind die Gemeinden zuständig, in denen die Person mit Hauptwohnung gemeldet ist. Nach dem Pass- und Ausweisrecht muss zwar im Ausnahmefall eine unzuständige Behörde tätig werden – aber nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Thomas Böhle: "Ein Stadtviertel ist dann lebendig, wenn sich Kneipen und Wohngebäude mischen. Aber genau dann ist auch Respekt vor der Wohnbevölkerung gefragt."
Thomas Böhle: "Ein Stadtviertel ist dann lebendig, wenn sich Kneipen und Wohngebäude mischen. Aber genau dann ist auch Respekt vor der Wohnbevölkerung gefragt." © imago/Martin Müller

Böhle sieht künftig vielmehr in Online-Dienstleistungen ein großes Potenzial. "Die Bürger könnten sich den Behördengang dann sparen, indem sie Dienstleistungen von Zuhause aus beantragen." Doch auch das gehe nicht so ohne Weiteres. Böhle erklärt: "Hierzu bedarf es in vielen Fällen gesetzlicher Änderungen auf Bundesebene, für die sich das Kreisverwaltungsreferat einsetzt."

Bei der Ummeldung einer Wohnung etwa muss die Adresse im Ausweis geändert werden. Damit Bürger nach einer Online-Ummeldung nicht doch wegen einer solchen Änderung ins Bürgerbüro müssen, muss das Personalausweisgesetz geändert werden.

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