München: Fast vier Jahre Haft für Hammer-Attacke auf Nachbarn

München - Staatsanwältin Karin Jung bringt es in ihrem Plädoyer am Donnerstag auf den Punkt: Peter S. (56, Name geändert) habe nach sieben Jahren Streit um Lärm im Haus endlich im buchstäblichen Sinne zeigen wollen, "wo der Hammer hängt".
Also habe er sich am 3. August 2019 gegen 1 Uhr nachts einen Hammer gegriffen und sei damit im Treppenhaus des Fürstenfeldbrucker Mehrfamilienhauses auf seinen jungen Nachbarn (18) und dessen Freunde (17, 19) losgegangen. Zwei der Männer wurden dabei schwer an der Schläfe beziehungsweise am Schlüsselbein verletzt. Für Jung versuchter Totschlag, der mit fünf Jahren Haft bestraft werden sollte.
Angeklagter entschuldigt sich nach Hammer-Attacke bei den Opfern
Strafverteidiger Thomas Novak sieht das anders. Der Hammer lag wegen eines Möbelkaufs zufälligerweise griffbereit in der Wohnung seines Mandanten. Eine Woche früher oder eine Woche später hätte der Hammer nicht da gelegen und zu der Tat wäre es nicht gekommen. Der 56-Jährige habe auch nicht in Tötungsabsicht gehandelt. Zwei Jahre und sechs Monate seien deshalb als Strafe für den "völlig durchschnittlichen Zeitgenossen" angemessen.
Im Prozess hatte Peter S. ausgesagt, dass er den Hammer nur zur Selbstverteidigung ins Treppenhaus mitgenommen hatte. Für Jung eine Schutzbehauptung, zumal der Angeklagte den fliehenden Männern hinterhergefahren war.
In seinem letzten Wort entschuldigte sich Peter S. bei den Opfern. "Ich bedaure dies zutiefst und bitte die Geschädigten um Verzeihung." Das Urteil: drei Jahre und neun Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung.
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