München: Bub (10) muss nicht für illegalen Download zahlen

Ein zehn Jahre alter Bub hat ein Computerspiel in einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen und war dafür verklagt worden. Was das Landgericht München I dazu mitteilt.
von  dpa/AZ
Bei illegal aus dem Netz geladener Musik oder Videos drohen saftige Abmahnungen (Symbolfoto)
Bei illegal aus dem Netz geladener Musik oder Videos drohen saftige Abmahnungen (Symbolfoto) © dpa

München - Ein zehn Jahre alter Bub muss keinen Schadenersatz für einen illegalen Download zahlen. Er hatte ein Computerspiel in einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen und war dafür verklagt worden. Die Rechteinhaber des Spiels zogen ihre Klage aber am Mittwoch zurück, wie das Landgericht München I mitteilte.

Gericht: Kind hatte keine "Einsichtsfähigkeit"

Zuvor hatte das Gericht angekündigt, das Urteil des Amtsgerichts aufzuheben. Der Junge war in erster Instanz zu einer Zahlung von 900 Euro Schadenersatz und knapp 300 Euro Abmahnkosten verurteilt worden.

Das Landgericht sah "keine Einsichtsfähigkeit" bei dem Kind. Die Klage gegen den Vater war schon vom Amtsgericht abgewiesen worden. Die Begründung: Er habe seinen Sohn ausreichend darüber belehrt, was er im Internet darf - und was nicht.

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